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Augsburger Craft Biere: So geht Riegele gegen die Gesetzeslücke vor
Brauerei S.Riegele Inh. Riegele KG

Augsburger Craft Biere: So geht Riegele gegen die Gesetzeslücke vor

Sebastian Priller. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Sebastian Priller. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Es ist ein Paragraf aus dem Jahr 1931, der Riegele großen Ärger macht, denn: Eine Lücke im Biergesetz untersagt bayerischen Brauereien die Produktion von besonderen Bieren wie den Craft Bieren. Die Augsburger Brauhaus Riegele ist empört. Im Interview mit B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN erklärte Sebastian Priller nun, wo das Problem liegt und wie die Chancen für Riegele stehen.

B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN: Was genau ist unter einem „Craft Bier“ zu verstehen?

Sebastian Priller: Das Craft-Bier kommt ursprünglich aus Amerika und steht für handwerklich gebrautes Bier. Mit unseren Craft Bieren stellen wir Stile aus der ganzen Welt dar. Wir haben zwei Angelsächsische Spezialitäten, zwei an Nordamerika angelehnt, zwei Belgisch inspirierte und zwei altbayerische. Außerdem haben wir ein in Holzfässern gelagertes, das Magnus15.

Der Haupt-Unterschied zwischen traditionellen und Craft Bieren besteht in der Grundausrichtung der Brauereien. In Deutschland ist diese entscheidend. Hier unterscheidet man zwischen homogenen Bieren, die über Marketing vertrieben werden und Bieren, die ihren Charakter durch die Brauart bekommen. Craft Biere bedeuten zudem viel Aufwand. Diesen machen sich große Konzerne meist nicht. Wir als Familienbrauerei finden jedoch, dass das sehr gut zu uns als Manufaktur passt.

Warum gibt es damit jetzt in Bayern ein Problem?

Aktuell ist es so, dass in Europa grundsätzlich zulässig ist, was der Zusatzstoffverordnung der EU entspricht. Es darf also alles verkauft werden, was diese einhält. Aber: Das Deutsche Biergesetzt von 1982 bezieht sich auf einen Paragraphen aus dem Jahr 1931. In diesem ist es verboten, ein Bier zu verkaufen, wenn dessen Herstellung nicht dem Reinheitsgebot entspricht. In einem Zusatz werden besondere Biere als Ausnahme erwähnt. Nun hat Bayern diesen nicht akzeptiert und handelt nicht danach. Dadurch ist uns das Brauen nicht erlaubt.

Welche Riegele-Produkte sind von der Gesetzeslücke betroffen?

Betroffen sind drei unserer Biere: Das Robustus 6, das Noctus 100 und das Dulcis 12. Der Haupt-Unterschied bei den ersten beiden ist, dass wir bei Riegele hier geröstete statt vermälzte Gerste verwenden. Das ist sogar natürlicher. Das Dulcis 12 ist zweifach und mit Waldhonig aus Rettenberg im Allgäu gegährt. Die betroffenen Produkte machen keine zehn Prozent unseres Umsatzes aus, aber es bringt das Bier als solches voran. Sogar aus München haben wir Anfragen für unsere Spezialitäten bekommen.

Müssen diese Biere aus den Regalen verschwinden, bis die rechtlichen Debatten vorbei sind?

Wir haben schon mit den Märkten geredet und hoffen es nicht. Es liegt jetzt an den Politkern und Verbänden, dass die Biere zugelassen werden.

Wie will Riegele dagegen vorgehen?

Wir fordern, dass wir Brauspezialitäten brauen und diese auch als solche und nicht als Bier verkaufen dürfen. Dafür haben wir nun Gutachten angefordert. Wir sind für ein Natürlichkeitsgesetz und möchten unbedingt, dass das Reinheitsgebot erhalten bleibt. Das ist schließlich in unserer Bayerischen DNS verankert.

Welcher Schaden ist dadurch bisher für Riegele entstanden?

Für uns bedeutet diese Situation viel Zeit und viel Stress. Außerdem kosten Rechtsgutachten und die ganze Bürokratie Geld. Auch eine gewisse Verunsicherung ist dadurch zu spüren. Das Verfassungsgericht hat jedoch bereits erklärt, dass wir zu 100 Prozent Recht haben.

Wie sind Sie auf die Gesetzeslücke aufmerksam geworden?

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat uns aufgefordert, unsere Produkte und deren Machart zu erklären.

Was bedeutet das für Riegele, wenn die Gesetzeslücke bestehen bleibt?

Dann müssen wir auf die Zulassung der Biere klagen. Aber das Schöne ist: Wir stellen das Mittel gegen Stress selber her.

 

Das Interview führte Iris Zeilnhofer.

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