Vor einem halben Jahr nahm Thomas Kerscher das Amt als Handelsrichter am Landgericht Augsburg von der Industrie- und Handelskammer an. „Ich war total überrascht, aber auch stolz und entschied mich, dieses Amt zu begleiten“, sagt der 55-Jährige. Bereits Ende März wurde Kerscher vom Präsidenten des Landgerichts zum Handelsrichter ernannt und er erhielt eine Ernennungsurkunde.
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Damit fehlten nur noch die Vereidigung und der erste Gerichtstermin. Im Sommer legte der Unternehmer und Bankberater vor dem Vorsitzenden Richter im Gerichtssaal des Landgerichts nun seinen Amtseid ab. Als Handelsrichter bekommt er für sein Amt keine Dienstbezüge und Sitzungsgeld. „Das ist für mich ein Ehrenamt, das ich gerne übernehme“, sagt Kerscher, der in Mering sowohl die Stickerei und Textildruckerei „Waldrian“ als auch ein Beratungsunternehmen für Bankkunden, die Bankdiplomatie KG, leitet.
Kerscher hat Amt fünf Jahre inne
Handelsrichter sind immer zu zweit bei einer Verhandlung und haben zusätzlich zum Amtsrichter das gleiche Stimmrecht wie der jeweilige vorsitzende Richter selbst. In den Rechtsstreitigkeiten geht es um Handelsangelegenheiten, wie zum Beispiel um Handelsgeschäfte oder um gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. „Oft sind Forderungen mit im Spiel“, so Kerscher. Ein Handelsrichter wird für jeweils fünf Jahre ernannt.
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Für die Kammern sollen die jeweiligen aus der Kaufmannschaft stammenden Handelsrichter mit ihren praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft als auch ihrem juristischen Wissen dabei helfen, praxisnahe und sachgerechte Urteilsfindungen zu finden. Für Kerscher ist das kein ungewohntes Pflaster. Er berät mit seiner Tätigkeit der Bankdiplomatie seit fast zwanzig Jahren Unternehmer und Privatpersonen, die Bankprobleme haben, auf wirtschaftlicher Basis. Auch hier hat er in vielen Bankverhandlungen regelmäßig mit den Rechtsanwälten seiner Mandanten, die diese gegenüber der Bank rechtlich vertreten, zu tun. Nun kann er dieses Wissen in sein Ehrenamt miteinbringen.
Vor einem halben Jahr nahm Thomas Kerscher das Amt als Handelsrichter am Landgericht Augsburg von der Industrie- und Handelskammer an. „Ich war total überrascht, aber auch stolz und entschied mich, dieses Amt zu begleiten“, sagt der 55-Jährige. Bereits Ende März wurde Kerscher vom Präsidenten des Landgerichts zum Handelsrichter ernannt und er erhielt eine Ernennungsurkunde.
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Handelsrichter sind immer zu zweit bei einer Verhandlung und haben zusätzlich zum Amtsrichter das gleiche Stimmrecht wie der jeweilige vorsitzende Richter selbst. In den Rechtsstreitigkeiten geht es um Handelsangelegenheiten, wie zum Beispiel um Handelsgeschäfte oder um gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. „Oft sind Forderungen mit im Spiel“, so Kerscher. Ein Handelsrichter wird für jeweils fünf Jahre ernannt.
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