Rechtsanwalt Eugen Schaf, SCHEIDLE & PARTNERElektro-Mobilität: Was jetzt bei Immobilien zu beachten ist
Das bereits seit 25. März 2021 geltende Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – kurz GEIG – setzt eine Vorgabe aus der „EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) um. Das Gesetz soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Ausbau der Leistungs- und Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität im Bereich von Wohngebäuden und sog. Nichtwohngebäuden beschleunigen sowie gleichzeitig die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen wahren. Rechtsanwalt Eugen Schaf von SCHEIDLE & PARTNER zeigt, was jetzt zu tun ist.
von Eugen Schaf| 03.12.24