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Wann gilt ein Unternehmen als insolvent?
Maria Lengemann, vfr Verlag

Wann gilt ein Unternehmen als insolvent?

Wirtschaftsexpertin Maria Lengemann. Foto: vfr Verlag

In den Nachrichten häufen sich seit einiger Zeit die Meldungen in Bezug auf die Firmeninsolvenz verschiedener Unternehmen. Doch was genau bedeutet dies eigentlich? Wirtschaftsexpertin Maria Lengemann kennt die Antwort.

Laut Statistischem Bundesamt befanden sich im Jahr 2018 ungefähr 105.000 Unternehmen innerhalb einer Regelinsolvenz. Darunter waren jedoch nicht nur größere Unternehmen. Dies betrifft ebenso Einzelunternehmen, Freiberufler und andere Gesellschaften. Der Sinn und Zweck einer Regelinsolvenz besteht für gewöhnlich in erster Linie darin, dem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen, seine Schulden zu tilgen und im Anschluss wieder Gewinn zu schöpfen. Leider kommt es während dieser Phase nicht selten zur Geschäftsauflösung, weil der Schritt nicht gelingt. Die Wenigsten wissen, wie solch ein Vorgang abläuft, geschweige denn, ab wann ein Unternehmen als insolvent bezeichnet wird. 

Ab wann ist ein Unternehmen insolvent?

Unternehmen haben, wie jeder Privatmann auch, jeden Monat gewisse Verpflichtungen. Bei einem Unternehmen gehört dazu selbstverständlich die Zahlung von Verbindlichkeiten, Löhnen und die eigenen Ausgaben. Ist die Möglichkeit hierzu jedoch nicht mehr gegeben, weil die hierfür erforderlichen Zahlungsmittel erschöpft sind, gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig. 

Der einzige Schritt aus diesem Zustand heraus und die Möglichkeit, das Unternehmen wieder zum Erfolg zu führen, ist ein Insolvenzverfahren. Dieses kann auch schon vor einer Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Im Grunde ist jedes Unternehmen dazu berechtigt, aus den folgenden Gründen Insolvenz anzumelden:

  • Zahlungsunfähigkeit: Wenn das Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Zahlungspflichten zu entsprechen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Ist für den Schuldner bereits klar, dass es zeitnah zur Zahlungsunfähigkeit kommt, kann er schon vorher eine Insolvenz beantragen. In diesem Fall gibt es zwar kein Verfahren, der Betrieb kann diesen Schritt jedoch dazu nutzen, um das Unternehmen zu retten.
  • Überschuldung: Wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht mehr dazu reicht, um es zu sanieren oder es keinerlei Zahlungsaufforderungen mehr nachkommen kann, ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ebenfalls möglich.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens soll schließlich herausgefunden werden, ob das Unternehmen noch zu retten ist oder ob es letzten Endes aufgelöst werden muss. 

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Firmeninsolvenz?

Der Ablauf der Firmeninsolvenz läuft immer nach einem bestimmten Schema ab. Diese sollen im Detail erläutert werden und gliedern sich wie folgt auf:

Schritt 1

  • Zunächst erfolgt der schriftliche Antrag auf Insolvenz beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Neben den Angaben zur eigenen Person sind ebenso Daten zum Unternehmen im Antragsformular anzugeben. Dazu gehören unter anderem der Unternehmenssitz, der Insolvenzgrund, Anzahl der Mitarbeiter und eine Vermögensübersicht. Es ist hierbei von erheblicher Wichtigkeit, dass die Angaben innerhalb des Formulars korrekt sind. Umso größer ist die Chance, dass der Antrag schließlich angenommen wird.

Schritt 2

  • Nach der Antragstellung erfolgt eine Überprüfung seitens des Gerichts, um festzustellen, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch, das Unternehmen auf ein verwertbares Vermögen zu überprüfen. Im selben Schritt wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der darüber bestimmt, wie es schließlich weitergeht. Das Unternehmen wird in dieser Phase ohne Unterbrechung weitergeführt, um eventuelle Unternehmenseinkünfte zu generieren und das Verfahren voranzutreiben.

Schritt 3

  • Ist die betriebliche Prüfung abgeschlossen und das Unternehmen vom Gericht als insolvent eingestuft, wird nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Der nun eingesetzte Insolvenzverwalter überprüft das Unternehmen auf seinen Zustand, nimmt die Geschäftsunterlagen unter die Lupe und leitet weitere Schritte ein. Hierzu gehört zum Beispiel die Verwaltung der Forderungen seitens der Gläubiger. Er bestimmt auch, in welcher Reihenfolge die Forderungen getilgt werden, da dies einer gesetzlichen Regelung unterliegt.

Schritt 4

  • Dieser Schritt umfasst die Eintragung des Insolvenzverfahrens in die jeweiligen Register und Handelsbücher. Zudem gibt es eine Bekanntmachung im Internet. Im Anschluss wird eine Gläubigerversammlung einberufen, die über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berichtet, sowie über die Aussichten.

Schritt 5

  • Im Rahmen der Versammlung wird schließlich darüber abgestimmt, ob es zu einer Unternehmenssanierung kommt, ob eine Insolvenz in Eigenverwaltung stattfindet oder ob der Betrieb aufgelöst wird.
  • Da zur Sanierung den meisten Unternehmen das nötige Geld fehlt, wird in der Regel ein Verkauf geplant und im Anschluss ein Sanierungsplan aufgestellt.
  • Kommt stattdessen die Insolvenz in Eigenverwaltung infrage, wird eine weitere Maßnahme ergriffen. Diese wird auch als Schutzschirmverfahren bezeichnet. Hierbei nimmt ein Sachverwalter die Aufgabe an, das Unternehmen zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Die Geschäftsverwaltung besitzt hierbei jedoch nach wie vor die volle Handlungsfähigkeit. Sinn dieses Schritts ist es, das Unternehmen mit den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten zu sanieren, damit es nach Abschluss unter der ursprünglichen Geschäftsführung weitergeführt werden kann.
  • Wird stattdessen beschlossen, das Unternehmen aufzulösen, erfolgt eine Veräußerung des Geschäfts, um den Erlösung anschließend unter den Gläubigern aufzuteilen.

Schritt 6

  • Der letzte Schritt des Insolvenzverfahrens umfasst die Aufstellung einer Abschlussrechnung. Im Zuge dessen werden auch die Verfahrenskosten beglichen, Forderungen bezahlt und Insolvenzverbindlichkeiten getilgt. Letztere erfolgen dann gemäß der Reihenfolge, die in Schritt 3 bereits seitens des Insolvenzverwalters festgelegt wurde.

Hinweis: Ein wichtiger Schritt, den viele vergessen, ist, dass der Unternehmer auch mit seinem Privatvermögen haftet.

Kommt es zum Insolvenzverfahren, wird im Rahmen dessen auch geprüft, ob eine Chance auf Restschuldbefreiung möglich ist. Mittels dieser erhält der Unternehmer die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neustarts. Hierzu gehört jedoch auch eine mehrjährige Wohlverhaltensphase, in welcher der Schuldner dazu aufgefordert ist, besondere Regeln einzuhalten und gewissen Verpflichtungen nachzukommen. 

Die besagte Wohlverhaltensphase umfasst nicht nur bei natürlichen Personen, sondern auch bei Unternehmen seit Anfang 2021 drei Jahre.

Dieser Artikel stützt sich unter anderem auf einen Fachartikel von Privatinsolvenzen.net sowie Informationen der Verbraucherzentrale.