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Zurrpack: Unterschätzte Haftungssituation für Versender
Ladungssicherung

Zurrpack: Unterschätzte Haftungssituation für Versender

Jörg Herkommer, Geschäftsführer der Zurrpack GmbH. Foto: Zurrpack GmbH

Mängel bei der Ladungssicherung gehören zu den häufigsten Sicherheitsverstößen im Straßenverkehr. Dadurch können hohe Strafen drohen. Wie man diese Haftung umgehen kann, erklärt Zurrpack.

Wer sich als Versender von Waren und Paketen beim Thema Ladungssicherung ausschließlich auf den Frachtführer verlässt, kann schnell in eine unangenehme Haftungssituation geraten. Mängel bei der Ladungssicherung gehören zu den häufigsten Sicherheitsverstößen im Straßenverkehr. Die Verantwortung für die Ladungssicherung ist in Paragraph 412 im Handelsgesetzbuch geregelt. Demnach hat der Absender die Pflicht, das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen. Seine Aufgabe ist es, die Ladung so auf dem Transportmittel zu sichern, dass sie bei einer „normal“ verlaufenden Beförderung, wie sie zwangsläufig auch Erschütterungen, Stöße und auch Vollbremsungen mit sich bringt, gegen Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist. Dem Frachtführer obliegt die Verantwortung für eine betriebssichere Verladung. Eine klare Trennung dieser beiden Verantwortlichkeiten ist in vielen Fällen nicht möglich.

Hohe Strafen drohen

Kommt es infolge einer unzureichenden Ladungssicherung zu Unfällen mit Sach- oder gar Personenschäden, drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen bei Personenschäden. Der Verschickende ist verpflichtet die Ladungssicherung zu überprüfen und gegebenenfalls Nachzubessern, bevor der Frachtführer den Hof verlässt. Dies gilt auch, wenn der Fahrer selbst belädt und der Gefahrenübergang im Warenausgang erfolgt. Tut er es nicht und es kommt zum Äußersten, wird regelmäßig eine grobe Fahrlässigkeit angenommen. Auch bei routinemäßigen Kontrollen durch die Polizei drohen dem Versender empfindliche Strafen, sollten Mängel in der Ladungssicherung festgestellt werden.

Haftung vermeiden und geeignete Maßnahmen treffen

Um derartige Szenarien zu vermeiden, hat der Versender dafür Sorge zu tragen, dass keine Ladung unsachgemäß gesichert das Werk verlässt. Für eine entsprechende Überprüfung und Dokumentation ist der Versender verantwortlich. Hier darf man sich nicht auf den Transporter- beziehungsweise Lkw-Fahrer des Frachtführers verlassen. Diese stehen oft unter Zeitdruck und wollen so schnell wie möglich wieder auf Tour gehen. Bei Bedarf sind die Kollegen im Warenausgang im Thema sachgemäßer Ladungssicherung zu schulen.

Außerdem empfiehlt es sich dringend, bei aufgedeckten Mängeln in der Ladungssicherung entsprechend nachbessern zu lassen und dafür entsprechendes Ladungssicherungsmaterial im Hause vorzuhalten. Vom Ladungssicherungsprofi ZURRPACK in Dornstadt gibt es beispielsweise Zurr-Sets für die Ladungssicherung in Transportern und auf Anhänger, die in keinem Fuhrparkbüro und an keiner Verladestelle fehlen sollten. Diese beinhalten ein Grundsortiment an Ladungssicherungsmaterialen, welche unsachgemäßer Ladungssicherung durch den Fahrer des Frachtführer verkauft werden müssen. Damit kommt der Versender seinen Pflichten in Sachen Ladungssicherung nach.

Ein praktisches Zurrgurt Sortiment für Versender finden sie hier