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QRUnorm: Nachhaltigkeitsberichterstattung – Pflicht für zahlreiche Unternehmen

QRUnorm: Nachhaltigkeitsberichterstattung – Pflicht für zahlreiche Unternehmen

„Vertrauen Sie auf QRUnorm und meistern Sie die CSRD-Anforderungen erfolgreich!“ Andreas Kurdas, Geschäftsführer QRUnorm. Foto: QRUnorm
„Vertrauen Sie auf QRUnorm und meistern Sie die CSRD-Anforderungen erfolgreich!“ Andreas Kurdas, Geschäftsführer QRUnorm. Foto: QRUnorm

QRUnorm hilft Ihnen dabei, Ihre Lieferketten transparent zu gestalten und die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.

Seit Anfang 2024 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union für viele Unternehmen Pflicht. Diese neue Richtlinie brachte weitreichende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Durch die Einführung verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsbericht-Standards (ESRS) soll die Transparenz erhöht und eine Vergleichbarkeit der Berichte auf europäischer Ebene geschaffen werden.

Erste Herausforderung: Feststellung der Berichtspflicht

Mit der CSRD wächst nicht nur die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen, sondern auch die Anforderung an die Art und Weise der Berichterstattung. Die erste Herausforderung für Unternehmen besteht darin, festzustellen, ob sie überhaupt der Berichtspflicht unterliegen. Wenn dies der Fall ist, müssen umfangreiche Daten erfasst werden, wofür geschultes Personal und die passende Technologie benötigt werden.

Lieferketten-Transparenz: Auch Nicht-Berichtspflichtige betroffen

Auch Unternehmen, die nicht berichtspflichtig sind, müssen damit rechnen, dass ihre berichtspflichtigen Kunden Informationen von ihnen anfordern, da diese in deren Berichte einfließen und deren Berichterstattungspflicht erfüllen sollen. An dieser Stelle unterstützt QRUnorm Unternehmen bei jedem Schritt des CSRD-Reportings – von der Analyse der Anforderungen bis hin zur fertigen Berichterstellung.

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