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Schon heute äußern sich vor allem große Unternehmen – gezwungenermaßen oder freiwillig als Marketinginstrument – zu Umwelt- und/oder Arbeitnehmerschutz. Weder beruhen diese Berichte auf standardisierten Vorgaben, noch werden sie extern geprüft. Qualität sowie Verlässlichkeit und damit auch der Nutzen solcher Informationen sind deshalb naturgemäß eher fragwürdig – Stichwort „Greenwashing“. Das soll sich mit einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-rechtlicher Grundlage ändern. Durch feste Vorgaben sollen Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbar werden. Die Zielsetzung der Regelungen geht dabei so weit, dass der Nachhaltigkeitsbericht einen ähnlichen Status wie die Finanzberichterstattung im Jahresabschluss erhalten soll. Vor diesem Hintergrund scheint es logisch, dass dieser in den Lagebericht integriert und in letzter Konsequenz auch vom Wirtschaftsprüfer geprüft wird.
Damit das gelingen kann, sind zukünftig kennzahlengestützte Analysen der Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung vorgesehen. Diese sollen eng mit der EU-Umwelttaxonomie verknüpft werden. Mit dem Begriff „Taxonomie“ ist gemeint, dass Wirtschaftstätigkeiten dahingehend klassifiziert werden, ob mit ihnen bestimmte Umweltziele erreicht werden können und Voraussetzungen für „ökologisch nachhaltige Aktivitäten“ erfüllt sind.
Eine Vielzahl von Vorschriften sowie die aktuelle Unsicherheit, ob und wann auch mittelständische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen, erschwert eine sinnvolle Vorbereitung der Thematik. Trotzdem empfiehlt sich schon jetzt eine Beschäftigung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch wenn die ganz genauen Anforderungen noch nicht abschließend klar sind. In vielen Unternehmen gibt es bereits Prozesse und Analysen, die möglicherweise eine gute Grundlage für den Nachhaltigkeitsbericht darstellen. Auf der anderen Seite besteht auch die Chance, dass Erkenntnisse ,die in diesem Zusammenhang gewonnen werden, für andere Zwecke dienlich sein können: vielleicht ergeben sich Ansätze für Effizienzsteigerungen, die Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Input für die ohnehin notwendige Verrechnungspreisdokumentation. Schließlich ist ja keineswegs ausgeschlossen, dass mittelständische Unternehmen in unserer Region in Sachen Nachhaltigkeit schon recht gut aufgestellt sind - und das könnte zukünftig dann gut vergleichbar gezeigt werden.