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Wie kann man bei abgelehnten Patenten klug nachbessern?
Dipl.-Ing. Thomas Schwarz, Charrier Rapp & Liebau

Wie kann man bei abgelehnten Patenten klug nachbessern?

Dipl.-Ing. Thomas Schwarz, Patentanwalt, European Patent Attorney. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

Ein Unternehmen möchte ein Patent einreichen – doch dieses wird abgelehnt. Welche Schritte jetzt wichtig sind, um doch noch zu einem Patentschutz zu gelangen.

„Wenn man ein Patent beantragt und das wird abgelehnt: Darf man dann nachbessern? Und bekommt man Hinweise, warum die Ablehnung erfolgt ist?“ 

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dipl.-Ing. Thomas Schwarz von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet: 

Bevor eine beim Deutschen oder Europäischen Patentamt eingereichte Patentanmeldung zurückgewiesen wird, ergeht im Rahmen eines von den jeweiligen Ämtern durchgeführten Prüfungsverfahrens in der Regel zumindest ein schriftlicher Prüfungsbescheid, in dem eventuelle formale Mängel mitgeteilt oder Beanstandungen zur Neuheit oder erfinderischen Tätigkeit erhoben werden. Diese Beanstandungen werden in dem Prüfungsbescheid üblicherweise auch ausführlich begründet und es besteht die Möglichkeit innerhalb einer vom Amt gesetzten Frist auf diese Beanstandungen etwa durch Einreichung geänderter Anmeldunterlagen zu reagieren. 

So müssen Änderungen eingereicht werden

Allerdings können die Änderungen oder Ergänzungen in den Anmeldeunterlagen nur im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung erfolgen. Das bedeutet, dass sich sämtliche Änderungen im Rahmen der am Anmeldetag eingereichten ursprünglichen Anmeldeunterlagen bewegen müssen. Es können keine neuen und für die Erfindung wesentlichen technischen Informationen nachgereicht werden. 

Da nach der Einreichung einer Patentanmeldung keine weiteren technischen Angaben nachgeschoben werden dürfen, kommt einer sorgfältigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der für den Schutz maßgeblichen Patentansprüche eine besondere Bedeutung zu. Es empfiehlt sich daher, für die Anfertigung von Anmeldeunterlagen fachkundigen Rat einzuholen.

 Sie haben Rückfragen an Patentexperte Thomas Schwarz, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.