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Der BGH hat entschieden: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Basisrentenverträgen machen den Widerruf – auch noch heute – möglich! Ein wegweisendes BGH-Urteil (IV ZR 41/22) hat die Rechtsprechung in diesem Bereich maßgeblich zugunsten der Verbraucher geprägt. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht setze ich genau diese und weitere verbraucherfreundliche Entscheidung nun erfolgreich für meine Mandanten ein.
Viele Versicherte glauben, an ihren Vertrag gebunden zu sein. Doch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann selbst den als „nicht kündbar“ geltenden Rürup-Vertrag aufbrechen und im Ergebnis regelmäßig mehr als eine vollständige Rückzahlung der einbezahlten Beiträge ermöglichen. Betroffen sind Verträge zahlreicher Versicherer – u. a. Allianz, Ergo, AXA, Generali, Debeka, Canada Life, Zurich, R+V, Nürnberger und viele weitere – vor allem aus dem Zeitraum 2008–2014.
Eine Weiterführung des Vertrags führt hier oftmals auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Inflation zu einem massiven finanziellen Verlust, da Sie im besten Fall nur den garantierten Rentenbetrag erhalten. Ein erfolgreicher Widerruf wirkt hingegen wie ein juristischer Reset-Knopf. Der Vertrag wird rückabgewickelt, als hätte er niemals existiert. Und das Beste: Sofern der Widerruf noch nicht erklärt wurde, besteht kein Verjährungsrisiko – es ist also noch nicht zu spät!
Die Berechnung hinter einem erfolgreichen Widerruf setzt sich aus mehreren sehr vorteilhaften Bausteinen zusammen, wobei die Rechtsfolgen je nach Konstellation des Vertrags unterschiedlich, im Ergebnis jedoch ähnlich sind:
Die wohl häufigste Sorge, die mir in Beratungsgesprächen begegnet, lautet: "Muss ich bei einem Widerruf meine genutzten Steuervorteile der letzten Jahre an das Finanzamt zurückzahlen?"
Hier herrscht auch bei den Finanzbehörden oft noch keine absolute Klarheit und einheitliche Handhabung. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass Sie zumindest für die letzten 4-5 Jahre mit einer Versteuerung der einbezahlten Beiträge rechnen müssen. Bislang ist uns zwar kein einziger Fall bekannt, in welchem eine vollständige steuerliche Rückabwicklung erfolgt wäre, gänzlich lässt sich dieses Risiko jedoch nicht ausschließen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten sowie der sehr schnell fortschreitenden Inflation wird dieses steuerliche Restrisiko jedoch von nahezu allen unseren Mandanten akzeptiert. Denn den meisten ist klar, dass eine Basisrente, die noch dazu versteuert werden muss, praktisch nie dazu führen kann, dass der Basisrenten-Inhaber zumindest seine eingezahlten Beiträge zu Lebzeiten zurück erhält.
Mit unserem Rürup-Rechner erhalten Sie anhand Ihrer Vertragsdaten eine erste Auswertung und damit eine klare Entscheidungsgrundlage!
Stellen Sie sich auf anfänglichen Gegenwind ein. Fast jeder Versicherer wird ein erstes Widerrufsschreiben standardmäßig ablehnen. Das ist pure Taktik. Die Konzerne spekulieren schlichtweg darauf, dass Sie an diesem Punkt einknicken und aufgeben.
Doch die juristische Realität sieht anders aus: Sobald wir mit einer klaren Fristsetzung und präzisem Verweis auf die auch von uns erstrittene BGH-Rechtsprechung den Druck erhöhen, lenken die meisten Versicherer ein. Ein langwieriger Gerichtsprozess ist in der Praxis nur selten nötig. Bei einer außergerichtlichen Einigung ist das Geld oft schon nach 6 bis 16 Wochen auf Ihrem Konto. Und sollte Ihre Belehrung ausnahmsweise fehlerfrei sein, prüfen wir automatisch lukrative Alternativen, wie etwa Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung.
Es lohnt sich enorm, hier aktiv zu werden und sich von starren, unrentablen Verträgen zu befreien. So können Sie den Prozess ganz entspannt und ohne Risiko starten:
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Suchen Sie Ihre Police, das dazugehörige Begleitschreiben und die letzte Standmitteilung heraus. Sollte ein Dokument fehlen, ist das absolut kein Grund zur Sorge – fehlende Unterlagen spielen uns oft sogar in die Karten, da der Versicherer Auskunft geben muss.
Schritt 2: Die kostenfreie Erstprüfung
Nutzen Sie unsere juristische Expertise völlig unverbindlich. Vertrag jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen lassen – direkt auf unserer Website, kanzlei-seehofer.de. In wenigen Minuten wissen Sie verlässlich, ob Ihr Vertrag angreifbar ist und mit welcher Auszahlungssumme Sie konkret rechnen können.
Schritt 3: Entspannt zurücklehnen
Wenn Sie sich für den Widerruf entscheiden, übernimmt meine Kanzlei die komplette Arbeit für Sie: vom formellen Anschreiben über die zähen Verhandlungen bis hin zur finalen Auszahlung. Oft lässt sich das Kostenrisiko über ein Erfolgshonorar komplett minimieren.
Holen Sie sich das Kapital zurück, das Ihnen zusteht – es ist Ihr gutes Recht!