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Durch die Veröffentlichung des abgelaufenen Patents in Gestalt einer vom Patentamt herausgegebenen Patentschrift ist der Schutzgegenstand nicht mehr neu. Er kann zwar nach Ablauf des Patentschutzes von Dritten genutzt, jedoch mangels Neuheit nicht noch einmal als Patent geschützt werden. Die identische Idee kann also nicht noch einmal geschützt werden, was im Übrigen auch dann gilt, wenn das abgelaufene Patent im Ausland geschützt war.
Meist fehlt die „erfinderische Tätigkeit“
Eine „fast“ identische Idee mag zwar gegenüber der Veröffentlichung des abgelaufenen Patents neu sein. In der Regel dürfte es in einem solchen Fall aber an der für einen Patentschutz erforderlichen erfinderischen Tätigkeit fehlen. Hier empfiehlt sich jedoch die Einholung fachkundigen Rats.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.