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Nachfolge: Wie einen Streit auf Gesellschafterebene umgehen?
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Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Settele, Settele & Partner

Nachfolge: Wie einen Streit auf Gesellschafterebene umgehen?

Unser Experte für Steuerfragen: Dr. Andreas Settele von der Steuerkanzlei Settele & Partner. Foto: Settele & Partner

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Die Gesellschafter(innen) unseres Familienunternehmens sind in der zweiten Generation seit Jahren zerstritten, während wir Cousins und Cousinen in der dritten Generation uns ziemlich gut verstehen. Wegen des Streits verzögert sich die dringend nötige Nachfolgeregelung. Gibt es einen Weg, den Konflikt zu umgehen, damit keiner sein Gesicht verliert? Ist ein Wechsel in der Unternehmensführung nicht auch ein guter Zeitpunkt, um die Kapitalstruktur neu zu ordnen? Oder sollte man beides auseinanderhalten?“ Die Antwort weiß unser Experte für Steuerfragen, Dr. Andreas Settele.

Es ergeben sich zwei Ebenen auf denen dieser Streit angesiedelt sein kann. Die Auseinandersetzung könnte im Rahmen der Geschäftsführung angesiedelt sein. Wenn es dabei um die mittel- und langfristige Ausrichtung des Unternehmens geht und die Entscheidungen strategischen Charakter haben, sollte ein solcher Konflikt aufgegriffen werden, um mit allen Beteiligten den zukünftigen Kurs der Firma zu diskutieren. Dazu gehören dann die zweite und dritte Generation und möglicherweise auch die leitenden Mitarbeiter der Firma. In einem solchen Fall empfiehlt es sich einen erfahrenen Moderator, möglicherweise den Steuerberater der Firma, einzubinden.

Dritte Generation kann unter dieser Voraussetzung übernehmen

Handelt es sich um übliche kleine Meinungsverschiedenheiten des Tagesgeschäfts, und werden diese im Laufe der Zeit bedrückend für alle Beteiligten, sollte innerhalb der Familie – mit allen Beteiligten – ein klärendes Gespräch stattfinden. Hier können zum Beispiel Abgrenzungen der Aufgabenbereiche oder klare Definitionen der Erwartungen helfen, den Druck zu minimieren. Falls die dritte Generation schon – in relevanter Art und Weise – in die Steuerung der Geschäfte eingebunden ist, kann dies der Zeitpunkt sein das Ruder zu übergeben. Voraussetzung dazu ist, dass die dritte Generation über ausreichend Kompetenz und die Akzeptanz dieser Kompetenz durch Mitarbeiter, Kunden und Zulieferer verfügt. Möglicherweise ist dies dann auch der richtige Zeitpunkt die geschäftsführenden Gesellschafter der zweiten Generation in einen Beirat zu bitten und sie damit vollständig aus dem operativen Geschäft herauszulösen.

Wie werden die Prioritäten gewichtet?

Ist der Streit auf der Gesellschafterebene, zum Beispiel bei der Thesaurierung von Gewinnen versus Ausschüttungen angesiedelt, ist grundlegend zu klären, wie zukünftige Prioritäten gewichtet werden. Ein solcher Konflikt greift in der Regel sehr tief in die persönlichen Hoheitsgebiete jedes Gesellschafters ein und ist damit nicht nur rational, sondern auch emotional belastend. Solche grundlegenden Konflikte können effektiv im Rahmen einer Mediation adressiert und möglicherweise gelöst werden.

Auf die Frage, ob der Übergang der Geschäftsführung auch die Übergabe von Anteilen zwingend nach sich ziehen muss, kann keine pauschale Antwort erfolgen. Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, sich in der Geschäftsleitung zu bewähren und die Geschäftsführungskompetenz nachzuweisen, und erst dann die Übergabe der Anteile anzugehen. Dabei muss unbedingt das Versorgungsbedürfnis der übergebenen Generation gelöst werden.

Sie haben Rückfragen an Steuerexperte Dr. Andreas Settele, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.