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Kann ein Sachverwalter wegen Befangenheit abgelehnt werden?
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Thomas Planer, Planer & Kollegen GmbH

Kann ein Sachverwalter wegen Befangenheit abgelehnt werden?

Thomas Planer, unser Experte für Sanierungsfragen, von Planer & Kollegen. Foto: Roland Altmann

Was passiert, wenn für mein Unternehmen ein Sachverwalter eingesetzt wird, der bereits für meinen Konkurrenten tätig war? Mit diesem Weg kann dafür gesorgt werden, dass er wegen Befangenheit abgelehnt wird.

B4B-Leserin fragt:

Bei einem befreundeten Unternehmen erleben wir gerade, dass von Gerichts wegen ein Sachverwalter für die Gläubiger eingesetzt wurde, der auch schon mal bei einem Konkurrenten tätig war. Kann man so jemand eigentlich wegen Befangenheit ablehnen, damit keine vertraulichen Daten abfließen?

 Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet: 

Nein, das geht zunächst einmal nicht. Wenn Sie als Unternehmer jedoch die Gläubiger davon überzeugen können, dass der Sachwalter möglicherweise für das bestehende Eigenverwaltungsverfahren ungeeignet ist, ist es möglich. Dann können diese, nach der sogenannten Eröffnung des Verfahrens, bei der ersten Gläubigerversammlung einen neuen Sachwalter wählen. Dafür ist aber die Kopf- und Summenmehrheit – also die Mehrheit der Anzahl der Gläubiger und Mehrheit der Forderungssumme – der Gläubiger erforderlich.

Sie haben Rückfragen an Sanierungsexperten Thomas Planer oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.

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