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Digitalisierung: Was kann ich mit „digital jetzt“ fördern lassen?
Dr. Andreas Herch, Netz16

Digitalisierung: Was kann ich mit „digital jetzt“ fördern lassen?

Dr. Andreas Herch, B4B-Beraterpool-Experte für IT-Digitalisierung. Foto: Netz16

Viele Unternehmen schulen ihre Mitarbeiter, um sie in der digitalen Welt fit zu halten. Aber gibt es auch die Möglichkeit, individuelle Maßnahmen fördern zu lassen?

B4B Leser fragt: Beim Förderprogramm „digital jetzt” werden der Beschreibung nach auch Qualifizierungs-Maßnahmen für Mitarbeiter gefördert. Gilt das nur für allgemeine, gemeinsame Schulungen oder können dort auch individuelle Maßnahmen beantragt werden?

Dr. Andreas Herch, unser Experte für Digitalisierung, antwortet:

Im Rahmen von Go-Digital können prinzipiell auch individuelle Maßnahmen beantragt werden. Grundvoraussetzung für alle Schulungen sind aber folgende Kriterien:

Diese Qualifizierungen können gefördert werden

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungs-Maßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie. Aber auch digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz,  digitales und agiles Arbeiten oder in digitale Basiskompetenzen. Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen.

Weiterbildungs-Anbieter müssen ebenfalls Anforderungen erfüllen

Die Weiterbildungsanbieter müssen dabei folgende Qualitätsanforderungen erfüllen:

a) Eine Anerkennung der Einrichtung oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis oder

b) Zertifizierung nach einem anerkannten Qualitätsmodell oder

c) Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots. 

Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss außerdem durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm17 oder eine Akkreditierung nach AZAV18 belegt sein. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen muss schließlich durch Hochladen von Nachweisen oder Zertifikaten im Förderportal Digital-Jetzt bei der Antragsstellung belegt werden.

 

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