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B4B-Leser fragt:
Welche Unterstützung kann mir eine Bank geben – z.B. Bürgschaft – wenn neue Kunden eine Garantie für meine Zahlungsfähigkeit haben wollen? Wie lange muss man da schon Kunde sein, damit das möglich ist?
Unser Experte für Finanzen, Markus Leypold von der VR-Bank Handels- und Gewerbebank, antwortet:
Die einfachste Möglichkeit ist, dass die Hausbank dem neuen Kunden eine Bankauskunft erteilt. Der neue Kunde fordert über seine Hausbank bei der Bank des Kunden eine Bankauskunft an. Diese Bankauskunft ist allerdings sehr allgemein gehalten, ist keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit und reicht dem neuen Kunden vielleicht nicht aus.
Bürgschaften erfordern ein Avalkonto
Bürgschaften sind grundsätzlich ebenfalls denkbar, hierfür ist jedoch ein sogenanntes Avalkonto (hier wird der Bürgschaftsbetrag eingebucht) mit einem entsprechenden Kreditrahmen notwendig. Es entstehen Kosten für die Ausfertigung der Bürgschaft und es fallen Sollzinsen, die Avalprovision, an. Abhängig von der Größenordnung des Geschäftes sowie des zeitlichen Rahmens, in dem das Geschäft abgewickelt wird, ist z.B. eine teilweise Anzahlung (evtl. gegen Gewährung von Skonto) meist die günstigere und einfachere Alternative.
Die passende Lösung sollte mit der Hausbank individuell abgestimmt werden, die Dauer der Kundenbeziehung spielt hierbei keine Rolle.
Sie haben Rückfragen an Markus Leypold oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.