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Die berufliche Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers wird maßgeblich durch die sogenannte Vorbehaltsaufgabe geprägt, die eben dem Wirtschaftsprüfer alleinig „vorbehalten“ ist. Dazu gehören insbesondere gesetzlich vorgesehene Prüfungen von Jahresabschlüssen bestimmter Unternehmen und die Erteilung (oder das Versagen) von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt durch sein Testat die Richtigkeit des Jahresabschlusses und sorgt somit bei den Bilanzlesern für Vertrauen in die Zahlen des Unternehmens. Wenn er den Jahresabschluss prüft, nimmt er einerseits eine Kontrollfunktion wahr, z.B. hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder der Berichterstattung über die Lage des Unternehmens; andererseits schafft er damit Voraussetzung dafür, dass der Jahresabschluss eines prüfungspflichtigen Unternehmens überhaupt festgestellt werden kann. Wegen der besonderen Befähigung zur gesetzlichen Abschlussprüfung werden den Wirtschaftsprüfern regelmäßig auch sogenannte freiwillige Prüfungen übertragen.
Das vorherrschende Meinungsbild in der Öffentlichkeit wird dem Berufsbild und noch weniger den Möglichkeiten und Fähigkeiten von Wirtschaftsprüfern gerecht. Sie können und leisten viel mehr als das bloße Testieren der Jahresabschlüsse. Bereits die bloße „Abschlussprüfung“ enthält standardisiert eine sogenannte IKS-Prüfung, d.h. die Überprüfung des Internen Kontrollsystems eines Unternehmens. Hierbei wird der Wertefluss eines Betriebes vom Einkauf bis zum Vertrieb prozesstechnisch durchleuchtet – vorwiegend im Hinblick auf die ordnungsgemäße Rechnungslegung und öffentliche Berichterstattung. Bereits diese Prüfungshandlungen führen im Idealfall auch für die Unternehmensleitung zu einer wertvollen Schwachstellenanalyse ihrer Firma.
Hierbei wird der fließende Übergang zur Unternehmensberatung deutlich. Noch intensiver wird der Beratungsansatz bei ganz spezifischen Prüfungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen wie Zusammenschlüssen oder Verkäufen, Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern, Abspaltungen oder Nachfolgegestaltungen. Wirtschaftsprüfer unterstützen den Unternehmer in verschiedensten Bereichen und bieten Hilfestellungen und Gutachten (z.B. Unternehmensbewertungen) an. Auch im Rahmen von drohenden Insolvenzen oder Sanierungen (siehe Kasten) leisten Wirtschaftsprüfer einen wertvollen Beitrag zum Unternehmenserfolg.
Dementsprechend anspruchsvoll und vielfältig ist das Fachwissen der Wirtschaftsprüfer. Es beinhaltet umfassende Kenntnisse im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Handelsrecht, detaillierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Planungs-, Investitions- und Finanzierungsrechnung und natürlich Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Standards.
Der sehr anspruchsvollen staatlichen Prüfung folgt das Leisten des Berufseids, bevor ein Wirtschaftsprüfer zur Testierung von Jahresabschlüssen und zur gutachterlichen Tätigkeit als Sachverständiger berechtigt ist. Nicht erst seit der letzten Banken- und Wirtschaftskrise legt die EU auf den damit verbundenen Vertrauensschutz und Qualität größten Wert. Gerade nach den Skandalen in jüngster Zeit ist das Thema Qualitätssicherung in aller Munde, die im Bereich der Wirtschaftsprüfer einen sehr hohen Stellenwert einnimmt und von der Berufskammer streng überwacht wird. Als von der Wirtschaftsprüferkammer bestellte Prüfer für Qualitätskontrolle kontrollieren die Wirtschaftsprüfer der AWI Treuhand nicht nur andere Berufskollegen in Bezug auf die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards bei Durchführung von Prüfungen, sondern stellen auch an die eigene Prüfungs- und Beratungstätigkeit höchste Ansprüche.
Die AWI Treuhand sendet auch nicht ganze Heerscharen von jungen, strebsamen Universitätsabsolventen als Prüfungsassistenten zu den Global Playern dieser Welt. Bei uns stehen vielmehr den meist mittelständischen Betrieben aus der Region vier engagierte Wirtschaftsprüfer persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Bei uns sind schwäbische Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, Handel und Handwerk keine unbeliebten „Kleinstmandate“, zu denen Berufsanfänger mit Checklisten zum Abhaken geschickt werden, sondern wertvolle Partner, die direkt und persönlich betreut werden.
Der große Vorteil unserer mittelständischen, vorwiegend regional tätigen Kooperation von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten liegt dabei auf der Hand. Die bei der AWI Treuhand tätigen Wirtschaftsprüfer sind allesamt auch Steuerberater und ebenso als solche tätig. Dabei haben sie im Gegensatz zu den meisten Steuerberatern den entscheidenden Vorteil, auch laufend Einblick in die Arbeit anderer Steuerberater zu erhalten und so branchen- und unternehmensübergreifend zu denken und wertvolle Tipps geben zu können. Und das kommt natürlich wieder den Mandanten der AWI Treuhand zugute. Genauso wie die Tatsache, dass der auch als Wirtschaftsprüfer ausgebildete Steuerberater nicht nur die steuerlichen Aspekte beurteilen kann, sondern auch wesentlich umfassendere Beratung zu finanzwirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Themen leisten kann. Nicht zuletzt führt dieser „Alles-aus-einer-Hand“-Ansatz dazu, dass nicht wie oft bei großen, ausschließlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nur bis zur „Unternehmensgrenze“ gedacht und beraten wird, sondern darüber hinaus der Gesellschafter als Mensch mit seinen steuerlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, seinem Vermögen und seiner Zukunft im Mittelpunkt steht.
Guter Rat bei Fragen von Sanierung und Insolvenz
Gerät ein Unternehmen ins Trudeln, können Wirtschaftsprüfer die Sanierung kompetent begleiten. Sanierungsgutachten durchleuchten das Unternehmen nach den Schwachstellen und bieten eine wertvolle Hilfestellung für die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen und im Idealfall einer Sicherung des Unternehmensfortbestands und Steigerung der Ertragskraft.
Im schlimmeren Fall – einer drohenden Insolvenz - kann unter bestimmten Voraussetzungen anstelle eines klassischen Insolvenzverfahrens ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden, bei dem der Eigentümer sein Unternehmen in Eigenverantwortung fortführen kann. Um dieses Verfahren in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer frühzeitigen Antragsstellung, die in der Praxis leider immer wieder versäumt wird. Hauptkriterien sind die Liquidität des Unternehmens und die grundsätzliche Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung.
Dabei erstellt ein, so die Vorschrift, „in Insolvenzsachen erfahrener“ Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt die entsprechende Bescheinigung und kann die Sanierung weiter unterstützen. Für die Dauer von höchstens drei Monaten ist der Schuldner vor Maßnahmen der Zwangsvollstreckung geschützt. Die AWI Treuhand kann hier mit einer Fachberaterin für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) qualifiziert unterstützen.
Fachbeitrag von Stefan Schmid, Ulrich Raab und Ottmar Stiefler