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„Sicherung der Liquidität, rasche Anpassung des Geschäftsmodells“ – um der in vielen Bereichen existenziellen Krise entschlossen entgegen zu treten, waren im Frühjahr 2020 schnelle Entscheidungen erforderlich. Längerfristige Pläne traten etwas in den Hintergrund. So rutschte auch das Thema „Unternehmensnachfolge“ in der unternehmerischen Prioritätenliste vielfach nach hinten.
Allein die Verschiebung hat das Thema „Nachfolge“ erwartungsgemäß nicht gelöst, sondern nur dessen Dringlichkeit erhöht. Und mit im Durchschnitt rund 130.000 jährlich anstehenden Unternehmensübergaben bleibt das Thema mittel- bis langfristig hoch virulent und von zentraler Bedeutung für Unternehmen, Gesellschaft und Wirtschaft.
Nachfolge rückt wieder in den Fokus
So rückt mit der allmählichen Beruhigung nach der akuten Krise in zahlreichen Unternehmen die Nachfolgefrage zurück in den Fokus. Eine familieninterne Nachfolgeregelung ist vielfach der Standard. Aber nicht alle Unternehmer haben geeignete Nachfolger in der Familie. Viele mittelständische Unternehmen, deren Eigentümer bereits eine gewisse Altersgrenze erreicht haben, denken deswegen darüber nach, dass sich ein „Neu-Anfang“ am besten mit neuen Gesellschaftern realisieren lässt.
Effiziente Nachfolge sichert Unternehmen und Arbeitsplätze
Ein Verkauf, zum Beispiel an einen Mitbewerber, erscheint zwar auf den ersten Blick die einfachste und schnellste Variante. Die von vielen gewünschte Kontinuität in der Unternehmensführung tritt dabei aber regelmäßig in den Hintergrund und der langfristige Erhalt des Standorts ist nicht immer das strategische Ziel des Übernehmers.
Sollen die Selbstständigkeit des Unternehmens und die Arbeitsplätze langfristig gesichert werden, bieten sich Management-Buy-Outs (MBO) und Management-Buy-Ins (MBI) als erfolgversprechende Möglichkeit an. So volks- wie betriebswirtschaftlich effizient und wünschenswert eine solche Art der Unternehmensnachfolge ist, so ist sie regelmäßig mit einem Problem behaftet: Während die potenziellen Übernehmer im Allgemeinen zwar die fachlichen Kompetenzen besitzen, haben sie vielfach nicht die finanziellen Möglichkeiten, einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen.
Beteiligungskapital schließt Finanzierungslücke
Kreditinstitute können – eventuell auch in Zusammenarbeit mit den Förderbanken – Fremdkapital einbringen. Wegen mangelnder Sicherheiten des Erwerbers ist das aber regelmäßig nicht im vollen Umfang des Kaufpreises möglich.
Diese Finanzierungslücke schließt Beteiligungskapital, das in seiner Funktion als zusätzliches Eigenkapital zur Risikominderung aller Beteiligter beiträgt und eine gesunde finanzielle Basis für den unternehmerischen Übergang gewährleistet.
Dabei kann die Beteiligung in stiller oder offener Form erfolgen. Welche Art und in welchem Umfang das jeweilige Instrument geeignet ist, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten und Vorstellungen von Übergeber, Übernehmer, Banken und Beteiligungskapitalgeber ab. Um die Vorteile der beiden Varianten zu optimieren, bietet sich regelmäßig eine kombinierte Beteiligung an, also teils still, teils direkt.
Wenn so die Nachfolge gelingt, profitieren davon alle Seiten – Volkswirtschaft, Mitarbeiter, Region, Übernehmer – und der Übergeber kann stolz auf die Fortführung seines Lebenswerks blicken.