Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Sebastian Scheiel, Online-Redaktion
Vor wenigen Wochen hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Mit dem Beginn traten auch viele Jugendliche in das Berufsleben ein. Gerade sie stehen unter besonderem Schutz und der Arbeitgeber muss verschiedene Regeln und Gesetze beachten. Sonst kann es zu erheblichen Strafen und Bußgeldern kommen. Hier setzt die Tätigkeit von der Memminger Stadtjugendpflegerin Christina Übele an. Sie klärt Jugendliche und Arbeitgeber auf und informiert über Rechte und Pflichten. Die Einhaltung der Regelungen werden vom Gewerbeaufsichtsamt überwacht und Verstöße geahndet.
Arbeitgeber muss am ersten Arbeitstag über Gefahren unterrichten
„Junge Menschen befinden sich in der Entwicklung und sind daher noch nicht so belastbar wie erwachsene Arbeitnehmer“, erklärt Christina Übele die Notwendigkeit eines gezielten Jugendarbeitsschutzes. Weiter sei auch das Sicherheitsbewusstsein noch nicht so stark ausgeprägt, wie bei Erwachsenen. Oft gäbe es einen Hang zu jugendlichem Leichtsinn. Daraus erwachsen den Betrieben besondere Verpflichtungen. Sie sind dazu angehalten, vor dem ersten Arbeitstag Gefahren der jeweiligen Tätigkeit zu ermitteln. Auch ob eventuell Schutzmaßnahmen zu treffen sind, müssen sie eruieren. Die Ergebnisse müssen den minderjährigen Berufsanfängern vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme in einer Unterweisung dargelegt werden. „Diese Unterweisung ist mindestens zweimal pro Jahr und immer dann durchzuführen, wenn sich die Arbeitsverhältnisse ändern oder wenn neue Tätigkeiten zu erlernen sind“, erklärt Übele weiter.
Viele Regeln betreffen die Arbeitszeit
Vor allem die maximalen Arbeitszeiten und deren Aufteilung schreibt das Gesetz präzise vor. Jugendliche dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten. Von Sonntags- und Nachtarbeit sind sie gänzlich ausgeschlossen. Etwaige Abweichungen gibt es in der Landwirtschaft und Gastronomie. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ärztliche Betreuung der Jugendlichen. Vor Arbeitsaufnahme müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten verfolgt werden. Es sind Geldbußen von bis zu 15.000 Euro möglich.