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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Alfred Sauter und Dr. Hans Reichart, beide Landtagsabgeordnete, fordern Nachbesserung beim Krankenhausstrukturgesetz (KHSG). Um die bisher sehr gute medizinische Versorgung in Bayern beibehalten zu können, muss das Gesetz angepasst werden. Die Schwerpunkte des KHSG bilden unter anderem die Bereiche Qualität, Pflegestellen-Förderprogramm und Krankenhausfinanzierung. Außerdem sollen Strukturfonds eingerichtet werden.
Abgeordnete fordern Erhöhung der Erstattungsbeträge bei ambulanter Versorgung im Krankenhaus
„Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser muss in den Fokus rücken. Der jetzige Gesetzentwurf verbessert die Erlössituation der Krankenhäuser nicht“, so der Abgeordnete Alfred Sauter. Er appelliert damit an die Staatsregierung, sich für eine weiterhin ausgezeichnete medizinische Versorgung einzusetzen. Außerdem soll bei den Verhandlungen in Berlin unter anderem gefordert werden, die Versorgungszuschläge beizubehalten. Zudem soll die Anhebung der Vergütung von ambulanten Notfallversorgungen erwirkt werden. „Da sich immer mehr Menschen bei einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an ein Krankenhaus wenden, ist eine Erhöhung des Erstattungsbetrages für derartige Behandlungen notwendig. Hier braucht es dringend Verbesserungen, damit die Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen weiterhin so umfassend wie bisher gewährleistet werden kann“, so Dr. Reichhart. Dafür rechnet ein neutrales Gutachten mit 126 Euro als Erstattungsbeitrag. Bisher waren 32 Euro dafür nötig.
Kontrollen sollen Qualitätsstandards der medizinischen Versorgung sichern
Auch im Bereich Qualität des KHSG sehen die beiden Landtagsabgeordneten Verbesserungsbedarf. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung soll künftig Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätskriterien durchführen. Diese sollen auch unangemeldet erfolgen können. Die Idee stößt auf Zuspruch, wobei aus bayerischer Sicht die Schaffung einer Öffnungsklausel sinnvoll erscheint. Das würde bedeuten, dass auch neutrale Experten, wie die Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung, solche Kontrollen durchführen können. Abschließend fordern die CSU-Abgeordneten Nachbesserung bei der Laufzeit des geplanten Strukturfonds. Der Freistaat Bayern ist direkt vom KHSG betroffen. Deshalb drängen die Abgeordneten auf eine Zustimmungspflicht des Gesetzes durch den Bundesrat.
Günzburg muss seine hervorragende Gesundheitsversorgung beibehalten
„Der Landkreis Günzburg verfügt mit zwei Kreiskliniken, einem Bezirksklinikum, einem Therapiezentrum für Traumapatienten sowie einer Fachklinik für medizinische Rehabilitation über eine hervorragende und spezialisierte Gesundheitsversorgung. Diese muss auch weiterhin gewährleistet sein“, so der Abgeordnete Sauter abschließend.