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„Wir wollen den Bezirk zu den Menschen bringen“: So kündete Bezirkstagspräsident Martin Sailer in einer Sitzung des Bezirksausschusses den Start für eine erste Außenstelle des Bezirk Schwaben an.
Neue Außenstelle beim Schloss Höchstädt
Sie soll im Verwaltungsgebäude beim Schloss Höchstädt bis zum Ende dieses Jahres eröffnet werden. Der Bezirk ist dort bereits Mieter von zwei Räumen. Diese nutzt bislang die Kulturverwaltung und die Koordinatorin des Gemeindepsychiatrischen Dienstes. Künftig sollen dort zwei Sachbearbeiter aus der Sozialverwaltung, die in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und in der Hilfe zur Pflege tätig sind, täglich präsent sein. Sie sind gleichzeitig für die Bürger aus dem Landkreis Dillingen Ansprechpartner vor Ort.
Mitarbeiter werden für Beratungs- und Lotsenfunktion geschult
„Sie werden zudem so geschult, dass sie eine Beratungs- und Lotsenfunktion auch für die weiteren Bezirksaufgaben wahrnehmen können“, betonte der Bezirkstagspräsident. Der Antrag, den Bezirk vor Ort greifbarer zu machen, wurde von der CSU-Bezirkstagsfraktion zu Beginn dieses Jahres gestellt. „Wenn wir mehr Bürgernähe wollen, ist eine Dezentralisierung der Verwaltung der richtige Weg“, so Fraktionsvorsitzender Dr. Johann Popp.
Ob man nun einen Antrag zur überörtlichen Sozialhilfe stellen will oder einen Tipp aus der Trachtenberatung braucht: Durch die Außenstelle sollen die Wege kürzer werden und die Informationen direkter an die Menschen kommen. Nach einem Jahr Laufzeit soll das Projekt evaluiert werden.
Über den Bezirk Schwaben
Der Bezirk Schwaben erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte hinausgehen. Mit rund 90 Prozent seines Haushaltes hilft er pflegebedürftigen, behinderten oder psychisch kranken Menschen. Er ist Träger von psychiatrischen Fachkliniken sowie von Förder- und Berufsschulen. Die regionale Kulturarbeit ist sein weiterer Aufgabenschwerpunkt neben Aufgaben im Umweltbereich. Die Bezirke sind als dritte kommunale Kraft neben den Gemeinden und Landkreisen kommunale Gebietskörperschaften.