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Die bevorstehende Bundestagswahl sorgt nicht nur voraussichtlich für neue politische Mehrheiten, sondern auch für eine Reihe an organisatorischen Änderungen beim Wahlablauf. Grund hierfür ist das reformierte Wahlrecht, das die damalige Ampel-Koalition in der zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen hat. Dadurch gibt es eine Reihe an Neuerungen, die unter anderem besonders die Region Augsburg betreffen.
Das Hauptanliegen der Wahlrechtsreform war die Verkleinerung des Bundestags. Nach jahrelangen intensiven Debatten wurde nun festgelegt, dass die Zahl der Abgeordneten dauerhaft auf 630 begrenzt wird. Aktuell umfasst das Parlament 733 Sitze. Zusätzlich zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl sah die von der Regierungskoalition beschlossene Reform vor, dass sowohl Überhangmandate und Ausgleichsmandate als auch die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Letzterer Punkt sorgte für große Diskussionen, da momentan drei Direktmandate ausreichen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu umgehen und in den Bundestag einzuziehen. Dadurch schaffte beispielsweise Die Linke 2021 mit 4,9 Prozent den Einzug ins Parlament. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die Abschaffung der Grundmandatsklausel gekippt hatte, reichen nach wie vor drei Direktmandate, sodass zum Beispiel auch die CSU bei einem schlechten Zweitstimmenergebnis aller Voraussicht nach wieder in den Bundestag einziehen würde.
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich beim Wählen im Wahllokal oder per Brief an sich nichts. Die Stimmabgabe funktioniert wie bei den vergangenen Bundestagswahlen. Auf dem Wahlzettel lassen sich zwei Stimmen vergeben: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Erststimme geht an den Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme an eine Partei. Durch die Wahlrechtsreform ist die Zweitstimme jedoch wichtiger geworden, da nicht mehr automatisch alle Wahlkreisgewinner über die Erststimme in den Bundestag einziehen. Dies ist der Fall, wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr anteilig nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dann erhalten die Kandidaten mit den schlechtesten Ergebnissen keinen Sitz.
Eine wichtige Änderung, die konkret die Region Augsburg betrifft, ist die Neuordnung der Wahlkreise in Schwaben. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung hat Bayern einen weiteren Wahlkreis erhalten. Der neue Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu setzt sich aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu zusammen. Aus dem Landkreis Augsburg gehören ihm die Gemeinden Fischach, Schwabmünchen und die Verwaltungsgemeinschaft Stauden an. Zum Wahlkreis Ostallgäu zählen nun auch die Verwaltungsgemeinschaften Großaitingen, Lechfeld und Langerringen. Eine Änderung gibt es ebenso für den Wahlkreis Augsburg-Stadt: Dieser umfasst nicht mehr die Stadt Königsbrunn, die ab sofort zum Wahlkreis Augsburg-Land gehört.