
Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Mehrere Jahre nach dem Höhepunkt der Corona-Pandemie ist der Betrieb des Augsburger Impfzentrums zum Fall für die Justiz geworden. Die Stadt Augsburg hat Klage gegen die Bäuerle & Co. Ambulanz OHG eingereicht. Im Zentrum des Streits stehen Abrechnungen aus den Jahren 2020 und 2021, die nach Auffassung der Stadt nicht ausreichend belegt sind.
Konkret fordert die Kommune 9.899.741 Euro zurück. Die Summe ergibt sich aus Rechnungen, die der Dienstleister für den Betrieb des Impfzentrums sowie für mobile Impfteams gestellt hatte und die bereits beglichen worden waren. Erst im Nachgang wurden diese Zahlungen durch das städtische Rechnungsprüfungsamt und das zuständige Umweltreferat umfassend geprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass für einen erheblichen Teil der abgerechneten Leistungen keine ausreichenden Nachweise vorgelegt wurden, heißt es aus dem Rathaus.
Die betroffenen Mittel stammen ursprünglich aus dem Haushalt des Freistaats Bayern, der die Finanzierung der Impfzentren im Zuge der Pandemiebekämpfung übernommen hatte. Koordiniert wurden die Zahlungen über die Regierung von Schwaben, die nun ihrerseits prüft, ob für nicht nachgewiesene Leistungen Gelder zurückgefordert werden müssen.
Versuche, den Konflikt außergerichtlich beizulegen, blieben nach Angaben der Stadt erfolglos. „Das bedauern wir, da die Zusammenarbeit mit Bäuerle in der Pandemie-Zeit gut funktioniert hat“, sagte Gesundheitsreferent Reiner Erben. Gleichwohl sehe sich die Stadt aus kommunalrechtlichen Gründen verpflichtet, mögliche Rückforderungen konsequent geltend zu machen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Dienstleister hatte im Dezember 2020 begonnen, als kurzfristig Strukturen für ein Impfzentrum aufgebaut werden mussten. Der ursprüngliche Vertrag sah eine pauschale Vergütung pro Betriebstag vor. Mit zunehmender Dauer der Impfkampagne wurde das Abrechnungsmodell jedoch angepasst: Ab März 2021 galten konkrete Stundensätze für eingesetztes Personal sowie zusätzliche Pauschalen für Material und Fahrzeuge. In dieser Phase kamen auch mobile Impfteams zum Einsatz, die insbesondere nicht mobile Personen versorgten.
Mit der Klage liegt der Fall nun beim Landgericht Augsburg. Eine Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die geforderten Millionenbeträge tatsächlich zurückgezahlt werden müssen, dürfte angesichts der Komplexität der Abrechnungen noch einige Zeit auf sich warten lassen.