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Offenbar hatte das Handelsblatt Fehlinformationen aus dem politischen Raum erhalten. Darauf basierend hatte die Zeitung den Verdacht erhoben, dass beim Kauf des Wohnungsunternehmens GBW Gelder aus Russland beziehungsweise Schwarzgelder beteiligt gewesen seien. Diese Berichterstattung hat sich jedoch als falsch erwiesen.
Einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung des Handelsblatts
Das Handelsblatt muss die in diesem Zusammenhang gemachten falschen Behauptungen unterlassen und darf diese auch nicht wiederholen. Sollte die Tageszeitung sich nicht daran halten, drohen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Die PATRIZIA Immobilien AG betonte nochmals, dass bei der Transaktion keinerlei – wie vom „Handelsblatt“ behauptet - „russisches Geld“, „Gelder aus Russland“ oder ähnliches beteiligt waren. Bei den GBW-Investoren handelt es sich ausschließlich um Versicherungsgesellschaften, Sparkassen, Versorgungswerke und Pensionskassen aus der sogenannten DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die an der Transaktion beteiligte Anwaltssozietät Allen & Overy hat ebenfalls bestätigt, dass es sich bei den GBW-Investoren ausschließlich um Investoren aus der sogenannten DACH-Region handelt. Den Gremien des damaligen Verkäufers sind die Investoren bekannt.
PATRIZIA will sich gegen Falschberichterstattung wehren
Die PATRIZIA Immobilien AG sei nicht bereit, als Objekt eines offensichtlich vor allem landespolitisch motivierten Angriffs zur Verfügung zu stehen – heißt es vonseiten PATRIZIA. Das Augsburger Unternehmen will sich auch künftig mit Nachdruck und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen weitere Falschberichterstattung zur Wehr setzen, so PATRIZIA.
Gesetzliche Vorgaben genießen hohen Stellenwert
In diesem Kontext betonte das Unternehmen, dass bei PATRIZIA größten Wert darauf gelegt werde, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. So ist PATRIZIA als börsennotiertes Unternehmen sowie bei den geführten Kapitalanlagegesellschaften durch die BaFin und weitere Aufsichtsbehörden reguliert. Großen Wert werde außerdem auf interne Kontrollsysteme und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gelegt. Dazu zählen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen bei Vertragsabschlüssen, so PATRIZIA.