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IHK informiert über Scheinselbstständigkeit
Industrie- und Handelskammer Schwaben

IHK informiert über Scheinselbstständigkeit

Selbstständig oder nicht selbstständig? Diese Frage ist oft nicht ganz leicht zu beantworten, Foto: Fotolia
Selbstständig oder nicht selbstständig? Diese Frage ist oft nicht ganz leicht zu beantworten, Foto: Fotolia

Über die Gefahren einer Scheinselbstständigkeit und wie man diese umgeht informiert die IHK am 25. April 2013 in Augsburg. Dabei gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, ansonsten drohen schnell Geldstrafen oder sogar rechtliche Schritte.

Für stellt sich häufig die Frage: Selbstständig oder doch angestellt? In Situationen, in denen Selbstständige nicht unternehmerisch tätig sind, sondern in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingebunden werden, verschwimmen die Grenzen zwischen Angestelltenverhältnis und Kunden-Auftraggeber-Beziehung schnell einmal. Nicht jeder Unternehmer wird nämlich vom Gesetzgeber auch als solcher betrachtet. Insbesondere im Sozialversicherungsrecht gibt es den sogenannten scheinselbstständigen Unternehmer mit der Folge der Sozialversicherungspflicht.

Fehleinschätzung mit weitreichenden Folgen

Bei Fehleinschätzungen in der Abgrenzungsfrage können Nachzahlungen, Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein – besonders für den Auftraggeber. In geringerem Ausmaß kann es auch den Auftragnehmer treffen. Unter anderem die Logistikbranche, EDV- und Gebäudedienstleistungen sowie Hotel- und Gastronomiebetriebe zählen zu den kritischen Branchen.

Vermeintliche Selbstständigkeit birgt unerwartete Risiken

Ein erfahrener Anwalt informiert in der IHK Schwaben in Augsburg am Donnerstag, den 25. April 2013, von 15 bis 17 Uhr über Risiken und Konsequenzen einer vermeintlich selbstständigen Tätigkeit. Details zur Veranstaltung erhalten Sie hier.