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Für stellt sich häufig die Frage: Selbstständig oder doch angestellt? In Situationen, in denen Selbstständige nicht unternehmerisch tätig sind, sondern in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingebunden werden, verschwimmen die Grenzen zwischen Angestelltenverhältnis und Kunden-Auftraggeber-Beziehung schnell einmal. Nicht jeder Unternehmer wird nämlich vom Gesetzgeber auch als solcher betrachtet. Insbesondere im Sozialversicherungsrecht gibt es den sogenannten scheinselbstständigen Unternehmer mit der Folge der Sozialversicherungspflicht.
Fehleinschätzung mit weitreichenden Folgen
Bei Fehleinschätzungen in der Abgrenzungsfrage können Nachzahlungen, Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein – besonders für den Auftraggeber. In geringerem Ausmaß kann es auch den Auftragnehmer treffen. Unter anderem die Logistikbranche, EDV- und Gebäudedienstleistungen sowie Hotel- und Gastronomiebetriebe zählen zu den kritischen Branchen.
Vermeintliche Selbstständigkeit birgt unerwartete Risiken
Ein erfahrener Anwalt informiert in der IHK Schwaben in Augsburg am Donnerstag, den 25. April 2013, von 15 bis 17 Uhr über Risiken und Konsequenzen einer vermeintlich selbstständigen Tätigkeit. Details zur Veranstaltung erhalten Sie hier.