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erdgas schwaben warnt: Betrüger unterwegs
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erdgas schwaben warnt: Betrüger unterwegs

erdgas schwaben warnt vor Betrügern: Verbraucher sollen sich Mitarbeiterausweis zeigen lassen, Foto: erdgas schwaben
erdgas schwaben warnt vor Betrügern: Verbraucher sollen sich Mitarbeiterausweis zeigen lassen, Foto: erdgas schwaben

Vorsicht ist derzeit in Bayerisch-Schwaben angesagt. Betrüger treiben ihr Unwesen und geben sich als Produktberater für Strom und Erdgas aus. Jetzt warnt erdgas schwaben die Verbraucher und ruft diese zu mehr Misstrauen auf.

Durch mehrere Kunden und die Polizei wurde erdgas schwaben auf die Betrügereien in Bayerisch-Schwaben aufmerksam. Unseriöse Produktberater für Strom und Erdgas streifen gerade durch die Region. Sie erschleichen sich an der Tür oder am Telefon unter einem Vorwand eine Unterschirft oder fälschen Vertragsdaten teilweise komplett, ohne dass je ein Kontakt stattgefunden hat. „Verbraucher bekommen Kündigungs- oder Willkommensschreiben, ohne bei einem anderen Anbieter je unterschrieben zu haben", berichtet Dr. Christian Blümm, Leiter Marketing erdgas schwaben. Die Folge: Ein ungewollter Wechsel des Strom- oder Erdgasanbieters.

erdgas schwaben rät zu Misstrauen

Es ist häufig so, dass sich die selbst ernannten „Produktberater“ als Mitarbeiter eines Energieversorgers ausgeben. Wer also von solch einem Berater aufgesucht wird, der darf ruhig misstrauische sein und einmal genauer hinschauen. „Mitarbeiter von erdgas schwaben und unserer Netztochter schwaben netz fahren Autos mit Firmenaufdruck und tragen Firmenkleidung. Sie können sich mit ihrem Mitarbeiterausweis oder ihrer Visitenkarte mit  Lichtbild ausweisen“, erklärt Blümm. Sollten dennoch Zweifel bestehen, so können Kunden bei erdgas schwaben unter der Telefonnummer 0821 / 9002-459 nachfragen.

Widerruf und Strafanzeige

Sollte es dennoch passiert sein, dass ein Vertrag ungewollt zu Stande gekommen ist, so rät erdgas schwaben dazu, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. „Informieren Sie außerdem sofort ihren Energieversorger, um die ungewollte Kündigung rückgängig zu machen“, so Blümm. Die Polizei empfiehlt, in Fällen, in denen die Unterschrift auf den Aufträgen nicht von den Verbrauchern geleistet wurde, Strafanzeige zu erstatten.