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Das bedeutet das Ende der Corona-Maßnahmen für Augsburg
Corona-Lockerungen

Das bedeutet das Ende der Corona-Maßnahmen für Augsburg

Symbolbild. Hinweis auf 2G in der Gastronomie. Foto: pixabay
Symbolbild. Hinweis auf 2G in der Gastronomie. Foto: pixabay

Bund und Länder haben am Mittwoch beschlossen, mit einem Stufenplan die Corona-Maßnahmen zu lockern. Das sind die genauen Ergebnisse der Bund-Länder-Runde.

Die Corona-Maßnahmen sollen in einem Drei-Stufen-Plan bis zum 20-. März beendet werden. Das bestätigten Bund und Länder nach ihrem gemeinsamen Treffen am Mittwoch.


Das haben Bund und Länder beschlossen

Die erste Stufe: Private Zusammenkünfte sind für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sollen allerdings bis zum 19. März bestehen bleiben. Beschränkungen im Einzelhandel fallen bundesweit weg.

Die zweite Stufe: Ab dem 4. März soll in der Gastronomie und Hotels wieder die 3G-Regel gelten. Zutritt haben dann Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test. Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-Regelung öffnen. Wichtige Einschränkung: Das gilt "unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern". Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der Höchstkapazität zulässig. Mehr als 6.000 Personen sind jedoch nicht erlaubt. Im Freien gilt eine maximale Auslastung von 75 Prozent. Hier dürfen maximal 25.000 Menschen dabei sein. 

Die dritte Stufe: Ab dem 20, März sollen "alle tiefgreifende Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern diese zulässt. Dann soll auch die Pfllicht zum Home-Office wegfallen. "Niedrigschwellige" Schutzmaßnahmen wie die Maskenpfflicht in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder Bussen und Bahnen sollen aber bleiben.