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Es sieht derzeit danach aus, dass eine EU-Marke mit dem Brexit ihre Schutzwirkung im vereinigten Königreich (UK) zumindest vorübergehend verlieren wird. Daher ist es empfehlenswert, sich jetzt mit der Problematik vertraut zu machen und etwaige Sicherungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Überblick zur aktuellen Lage und Diskussion
Ein Austrittsvertrag zwischen der EU und der britischen Regierung ist bis jetzt nicht zustande gekommen, auch nicht in einer konkreten Entwurfsfassung, die für die Parteien akzeptabel erscheint. Im Juni hat sich das Britische Parlament ein Veto-Recht vorbehalten, um einen von der Regierung ausgehandelten Vertrag noch ablehnen zu können. Durch ein Veto könnte selbst eine kurzfristig gefundene Einigung noch auf den letzten Metern zum Scheitern gebracht werden.
Ob und in welchem Umfang Unionsmarken und EU-Geschmacksmuster (kurz EU-Designs) nach dem Brexit noch in Großbritannien Schutz entfalten, unterliegt der politischen Diskussion und der Auslegung ergänzender Rechtsnormen, d.h. einiger Unsicherheit. Selbst die Auslegung der aktuell geltenden Gesetze wird kontrovers diskutiert.
Manche Stimmen besagen, dass die bestehenden EU-Marken weiterhin in Großbritannien Wirkung entfalten könnten, weil ihr Schutz durch eine Übergangsregelung ausgedehnt werden solle. Dasselbe könne für EU-Designs zutreffen. Die bisherige Formulierung der Übergangsregelung ist aber nicht konkret auf EU-Marken und EU-Designs ausgelegt und die aktuelle Fassung der Europäischen Gesetze sieht klar vor, dass die EU.-Marke und das EU-Design ausschließlich in einem EU-Staat Geltung haben.
Andere Stimmen behaupten, dass Großbritannien ein Folgerecht zur EU-Marke und zum EU-Design einführen werde oder müsse, wobei das Folgerecht ein nationales Markenrecht wäre und den Fortbestand eines identischen oder zumindest ähnlichen Markenschutzes für jeden Inhaber sicherstellen würde. Für dieses Folgerecht wird aber vermutlich eine Zahlung zu leisten sein. Ob das Folgerecht einen wirtschaftlichen Vorteil bieten würde, bspw. durch reduzierte Anmeldekosten, ist nicht bekannt.
Wiederum andere Meinungen gehen davon aus, dass der Schutz aus der EU-Marke ersatzlos entfallen wird. Die Europäische Kommission hat am 22.01.2018 in Zusammenarbeit mit dem EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) eine Warnung ausgegeben, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im No-Deal Szenario des Brexit die EU-Marke und das EU-Design Ihren Schutz im vereinigten Königreich verlieren werden.
Wird es eine politische Lösung geben?
Derzeit ist keine konkrete politische Lösung erkennbar. Wir erläutern in weiteren Artikeln, welche Optionen für die Schaffung eines Folgerechts in Betracht kommen und wie die zugehörigen Chancen zu bewerten sind, dass ein solches Folgerecht überhaupt oder rechtzeitig eingeführt wird.
Ihr Moritz Ernicke
ERNICKE Patent- und Rechtsanwälte