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Doch wie lassen sich die unterschiedlichen Interessen der Ideengeber einerseits und der Investoren andererseits unter einen Hut bringen? Wer erhält welche Rechte und wie kann jeder in gerechter Weise vom Erfolg profitieren?
Schritt 1: Der Investor muss zu Ihnen passen!
Schauen Sie sich den Investor und die ihn vertretenden Personen genau an. Sind sie erfahren? Sind sie vertrauenswürdig? Natürlich haben sie ihre finanziellen Interessen; das ist auch gut so. Wenn Sie schon die Möglichkeit der Teilhabe an Ihrer Idee durch die Beteiligung an Ihrer Gesellschaft bieten, sollte es sich dabei um einen Investor handeln, der nicht nur den kurzfristigen Gewinn, sondern eine längerfristige Wertsteigerung im Blick hat und Sie durch einen Umstand überzeugt: Er glaubt an Sie und Ihr Konzept bzw. Produkt.
Schritt 2: Welche Struktur soll die Beteiligung haben?
Bedenken Sie: Einen Investor, den Sie ins Haus holen, sitzt immer mit am Tisch. Deswegen stellt sich die Frage, an welchem Tisch? Soll etwa nur die Fortentwicklung eines bestimmten Produkts Ihrer bereits unternehmerischen Tätigkeit fortentwickelt werden, empfiehlt es sich, Entwicklung und Vermarktung dieses Produkts in eine Joint Venture-Gesellschaft auszugliedern und hieran den Investor zu beteiligen. Dann hat dieser keinen zwingenden Einfluss auf den Rest Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Wenn sich das so nicht umsetzen lässt, bleibt nur noch die Beteiligung an Ihrem bereits vorhandenen Unternehmen. Ggf. müssen Sie Ihr Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln oder eine solche gründen. Klären Sie dann, welche Mehrheiten der Investor erwartet. Vermeiden Sie eine Mehrheitsbeteiligung. Verhandeln Sie lieber eine Minderheitsbeteiligung mit gesteigerten Minderheitenrechten, die die berechtigten Interessen des Investors sichern, aber eben nur diese.
Schritt 3: Was müssen Sie bieten, was muss der Investor bieten?
Schritt 4: Achten Sie auf ausgewogene Verträge
Sie sollten mit dem Investor einen Beteiligungsvertrag, aber auch einen Gesellschaftsvertrag sowie eine Gesellschaftervereinbarung, die letztlich die Einflussmöglichkeiten des Investors in der gemeinsamen Gesellschaft konkreter regelt, abschließen. Dabei kommt es auf eine möglichst alle Szenarien berücksichtigende Vertragsgestaltung an. Der Investor ist professionell im Bereich der Beteiligungsfinanzierung unterwegs und wird Ihnen vorgefertigte und ausgefeilte Vertragsentwürfe präsentieren. Keinesfalls sollten Sie diese ohne vorhergehende fachliche Beratung, die Ihre Interessen berücksichtigt, unterschreiben. Dabei sind folgende Punkte wichtig:
Hans-Peter Heinemann, Rechtsanwalt, Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartGmbB © 2019