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Rocketeer und Venture Capital – 4 wichtige Schritte für Ideengeber
Hans-Peter Heinemann

Rocketeer und Venture Capital – 4 wichtige Schritte für Ideengeber

Das Rocketeer Festival öffnet im Kongress am Park in Augsburg am 14.5.2019 seine Pforten. Bei dieser Konferenz für digitale Innovationen und Zukunftstrends treffen innovative Pioniere und Macher auf begeisterungsfähige Investoren. Begeistert die Idee und ist das Konzept der Vermarktung verheißungsvoll, sind Investoren nicht selten bereit, mit einer Beteiligung an einem Joint Venture die innovative Idee zu fördern.  Denn Venture Capital ist das, was den meisten Technikfreaks und digitalen Pionieren fehlt.

Doch wie lassen sich die unterschiedlichen Interessen der Ideengeber einerseits und der Investoren andererseits unter einen Hut bringen? Wer erhält welche Rechte und wie kann jeder in gerechter Weise vom Erfolg profitieren? 

Schritt 1: Der Investor muss zu Ihnen passen!

Schauen Sie sich den Investor und die ihn vertretenden Personen genau an. Sind sie erfahren? Sind sie vertrauenswürdig? Natürlich haben sie ihre finanziellen Interessen; das ist auch gut so. Wenn Sie schon die Möglichkeit der Teilhabe an Ihrer Idee durch die Beteiligung an Ihrer Gesellschaft bieten, sollte es sich dabei um einen Investor handeln, der nicht nur den kurzfristigen Gewinn, sondern eine längerfristige Wertsteigerung im Blick hat und Sie durch einen Umstand überzeugt: Er glaubt an Sie und Ihr Konzept bzw. Produkt. 

Schritt 2: Welche Struktur soll die Beteiligung haben?

Bedenken Sie: Einen Investor, den Sie ins Haus holen, sitzt immer mit am Tisch. Deswegen stellt sich die Frage, an welchem Tisch? Soll etwa nur die Fortentwicklung eines bestimmten Produkts Ihrer bereits unternehmerischen Tätigkeit fortentwickelt werden, empfiehlt es sich, Entwicklung und Vermarktung dieses Produkts in eine Joint Venture-Gesellschaft auszugliedern und hieran den Investor zu beteiligen. Dann hat dieser keinen zwingenden Einfluss auf den Rest Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Wenn sich das so nicht umsetzen lässt, bleibt nur noch die Beteiligung an Ihrem bereits vorhandenen Unternehmen. Ggf. müssen Sie Ihr Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln oder eine solche gründen. Klären Sie dann, welche Mehrheiten der Investor erwartet. Vermeiden Sie eine Mehrheitsbeteiligung. Verhandeln Sie lieber eine Minderheitsbeteiligung mit gesteigerten Minderheitenrechten, die die berechtigten Interessen des Investors sichern, aber eben nur diese. 

Schritt 3: Was müssen Sie bieten, was muss der Investor bieten?

  • Ganz wichtig sind für den Investor die IP-Rechte, d.h. die Rechte an der Software, an Marken, Gebrauchsmustern und sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Diese müssen Sie der Joint Venture-Gesellschaft überlassen. Das bedeutet die Aufgabe der alleinigen Rechte an diesen Schutzrechten. Auch haften Sie dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Überlegen Sie deshalb genau, welche IP-Rechte Sie abgeben, d.h. „investieren“ wollen.

  • Ferner will der Investor, dass Sie dem Unternehmen als Ideengeber lange erhalten bleiben. Ein vorzeitiges Ausscheiden wird also normalerweise mit einer deutlich reduzierten Abfindung bestraft. Im Gegenzug muss Ihnen der Investor dafür auch etwas bieten, nämlich eine Zuzahlung zum Beteiligungskapital (Agio). Denn Ihr Unternehmen ist bereits jetzt etwas wert, es bietet dem Investor Chancen. Auch aus steuerlichen Gründen ist es wichtig, möglichst viel des Investoren-Kapitals in die Kapitalrücklage legen zu können, ohne es als Stammkapital fest zu binden.

  • Wichtig ist es, ein Wettbewerbsverbot für beide Seiten zu vereinbaren. Der Investor wird verlangen, dass Sie Ihren Einsatz und Ihre Ideen nur dem gemeinsamen Unternehmen widmen. Umgekehrt sollte auch der Investor keine unmittelbare Konkurrenz zur gemeinsamen Gesellschaft betreiben. Nur vergessen Sie eines nicht: Der Investor sieht sich als Kapitalgeber für verschiedenste innovative Gesellschaften und wird sich deshalb eine finanzielle Beteiligung an Konkurrenzunternehmen nicht verbieten lassen. Doch auch hier steckt der Teufel im vertraglichen Detail. 

Schritt 4: Achten Sie auf ausgewogene Verträge

Sie sollten mit dem Investor einen Beteiligungsvertrag, aber auch einen Gesellschaftsvertrag sowie eine Gesellschaftervereinbarung, die letztlich die Einflussmöglichkeiten des Investors in der gemeinsamen Gesellschaft konkreter regelt, abschließen. Dabei kommt es auf eine möglichst alle Szenarien berücksichtigende Vertragsgestaltung an. Der Investor ist professionell im Bereich der Beteiligungsfinanzierung unterwegs und wird Ihnen vorgefertigte und ausgefeilte Vertragsentwürfe präsentieren. Keinesfalls sollten Sie diese ohne vorhergehende fachliche Beratung, die Ihre Interessen berücksichtigt, unterschreiben. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Wie sieht Ihre künftige Position in der gemeinsamen Gesellschaft aus? Sind Sie Geschäftsführer? Welchen Einfluss werden Sie haben? Wie sieht Ihre erfolgsunabhängige Vergütung aus?

  • Wie wird Ihr Einfluss auf die operative Tätigkeit als Geschäftsführer, aber auch als Gesellschafter begrenzt? Welche Rechte nimmt sich der Investor heraus? Wie wird darüber entschieden, welche Investitionen in welcher Höhe getätigt werden?

  • Wie wird das Investment des Investors monetär belohnt? Verlangt er Vorab-Gewinne? Können Sie durchsetzen, dass Gewinne reinvestiert werden? Der Investor sollte langfristig engagiert bleiben und deswegen auch an mehreren Finanzierungsrunden teilnehmen müssen.

  • Wie sieht die Exit-Strategie des Investors aus? Wann und zu welchen Bedingungen plant der Investor, auszusteigen? Dabei ist auch wichtig, dass der Investor nicht so einfach seine Anteile vorzeitig an sonstige Dritte ohne Ihre Zustimmung veräußern kann, was z.B. durch einen Zustimmungsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht gesichert werden kann. 

Hans-Peter Heinemann, Rechtsanwalt, Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartGmbB © 2019 

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