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Reaktion erzeugen: Die Macht des "Call to Action"
Quicktipp von Stefan Gottschling

Reaktion erzeugen: Die Macht des "Call to Action"

So bekommen Sie von Ihrem Leser eine Reaktion! Symbolbild: iStock / phototechno
So bekommen Sie von Ihrem Leser eine Reaktion! Symbolbild: iStock / phototechno

Schreiben Sie einen ansprechenden und lebhaften Text, aber es fehlt der Call to Action, haben Sie das Ziel verfehlt. Der sogenannte "Call to Action" ist ausschlaggebend. Denn was Sie mit Ihrem Text bezwecken wollen, ist eine Reaktion.

Werbung und ihre Wirkung

Die Werbung soll zu einer Handlung des Lesers führen. Also verwickeln Sie den Leser in den Text. Wie das geht? Verwenden Sie Personal- und Possessivpronomen! Der Leser fühlt sich gleich viel mehr angesprochen dadurch. Sprechen Sie ihn direkt an: „Sicher wollen Sie nun ganz genau erfahren, was wir Ihnen bieten können. Nichts einfacher als das: Gleich anrufen unter …“

Vergessen Sie passive Floskeln wie „Über Ihren Anruf würden wir uns freuen“. Stattdessen können Sie sagen: „Rufen Sie einfach an! Wir freuen auf das erste Gespräch mit Ihnen!“ Übernehmen Sie die Führung durch eine aktive Aufforderung an den Leser. Geben Sie ihm klare und konkrete Aussagen. Wie soll er reagieren? „Bestellen Sie jetzt online!“

Wünsche wecken und erfüllen

Mit einer Wenn-dann-Aussage machen Sie die Reaktion zu einer logischen Schlussfolgerung des Lesers. „Wenn Sie ein Lächeln schenken wollen, dann bestellen Sie jetzt den Happy-Blumenstrauß…“.

Am besten fassen Sie jetzt die wichtigsten Informationen noch einmal zusammen, um zu veranschaulichen, wie wichtig eine schnelle Reaktion jetzt ist. Das können sie zum Beispiel mit „3 gute[n] Gründe[n], jetzt zum Telefonhörer zu greifen!“ machen. Oder Sie geben dem potenziellen Käufer dadurch Sicherheit, dass sie das stärkste Kaufargument wiederholen.

Willst du was gelten, mach dich selten!

Sie selbst machen sich bitte nicht selten. Aber Sie könnten dem Käufer vermitteln, dass Ihr Angebot zeitlich begrenzt ist: „Nur noch bis Donnerstag: unser Flat-Screen-TV zum Sonderpreis!“ Das gibt dem Leser das Gefühl, wenn er jetzt nicht sofort zugreift, geht ihm was durch die Lappen.

Diese Entscheidung fällt noch leichter, wenn der Kunde noch keine Verpflichtung eingehen muss, also beispielsweise den eben genannten Flat-Screen-TV auch noch zurückgeben kann. Das kann dann wie folgt aussehen: „Wenn Sie mit unserem Produkt nicht zufrieden sind, schicken Sie es einfach innerhalb von 14 Tagen kostenlos zurück. Ihr Gratis-Geschenk dürfen Sie natürlich behalten!“

Ihr Stefan Gottschling