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Oft wird das neue Lieferkettengesetz wie ein Schreckgespenst dargestellt, welches dem mittelständischen Unternehmer an den Kragen geht. Aber das stimmt so nicht. Denn die allermeisten Unternehmer der Region haben überhaupt nichts zu befürchten. Denn bei dem Gesetz geht es, ganz kurz gesagt darum, dass die Wirtschaft ein Auge darauf haben muss, ob sich ihre Direktlieferanten – auch im Ausland – an geltendes Recht, etwa in Sachen Arbeitsschutz, halten. Schon heute sind solche Regelungen am Markt etabliert – und werden von vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis erfolgreich umgesetzt.
Für die meisten Unternehmer ändert sich nichts
Wer bereits gängige Compliance- Standards einsetzt, hat einen entscheidenden Vorteil: Es ändert sich nichts. Gut und nachhaltig wirtschaften bedeutet auch, mit seinen Lieferanten in gutem Austausch zu stehen. Und wer mit seinen Lieferanten in gutem Austausch steht, weiß in aller Regel auch, wie diese wirtschaften. Damit sind die Verpflichtungen, die das neue Lieferkettengesetz fordert, hier ausreichend erfüllt. Der einzige Unterschied: Sie müssen jetzt verpflichtend dokumentiert werden. Aber dies ist in seinem ganzen Ausmaß weniger dramatisch, wie manche Kritiker zu bedenken geben.
Das Lieferkettengesetz ist eine Chance
Richtig ist natürlich, dass der Aufwand für Unternehmen steigen kann, wenn man kein klares Konzept hat. Nachhaltigkeit wird sich aber in jedem Fall als positiver Effekt bei den Kunden zeigen. Schon jetzt erfreuen sich Produkte, die nachweisen, besonders nachhaltig produziert worden zu sein, am Markt höchster Beliebtheit. Mit dem Lieferkettengesetz wird dieser Marktvorteil jetzt Pflicht. Das ist im Übrigen nicht nur gut, wenn es darum geht, Produkte an den Verbraucher zu bringen, sondern ist auch im B2B- Geschäft für das eigene Image nur vorteilhaft.
Der Wettbewerb wird gerechter
Schlussendlich bringt das Lieferkettengesetz eines: Gerechtigkeit am Markt. Der Grund ist denkbar simpel. Unternehmer, welche in Kauf nehmen, dass ihren Lieferanten Compliance- Verstöße wie z.B. Arbeitsschutzverfehlungen durchgehen, haben die Möglichkeit, günstiger zu produzieren. Wenn man es ganz deutlich ausdrücken möchte: Lässt mein Lieferant etwa Kinderarbeit zu, sind seine Löhne niedriger, also muss ich auch weniger bezahlen. Das ist ungerecht den Unternehmern gegenüber, die sich – auch ohne Gesetz – für gute Arbeitsverhältnisse stark machen. Mit dem neuen Lieferkettengesetz haben nun aber alle Unternehmen den gleichen Startpunkt, was ihre Lieferanten angeht. Und damit ist allen geholfen: Sowohl den Arbeitern potentieller Lieferanten, als auch der Wettbewerbsgleichheit am Markt.