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Hohe Hürden ergeben sich oft bereits im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Schaffung bzw. idealen Ausnutzung des Baurechts auf dem betreffenden Grundstück. Neben den Regeln des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sind häufig Aspekte des Umwelt- und Immissionsschutzrechts zu beachten.
Erhöhte Vorsicht bei Fördergeldern
Sind Fördergelder im Spiel, ist im Rahmen etwaiger Vergabeverfahren besondere Aufmerksamkeit gefordert, da die bei der Projektfinanzierung einkalkulierten Fördermittel schnell „im Feuer“ stehen, wenn hier Fehler unterlaufen. Gleichzeitig sind öffentliche Ausschreibungen gerade in unsichereren wirtschaftlichen Zeiten für Unternehmer immer interessanter, da öffentliche Auftraggeber als stets liquide Vertragspartner gelten. Vor diesem Hintergrund dürften in Zukunft die von unterlegenen Bietern initiierten (Nach-) Prüfungsverfahren weiter zunehmen.
Auch die Gestaltung von immobilienbezogenen Verträgen aller Art ist aufgrund bestehender Vorgaben und Normen eine Herausforderung. Noch immer für Unsicherheit sorgt dabei das ab 01.01.2018 in Kraft getretene Bau- und Architektenrecht in den §§ 650 a) ff. BGB. Besonders das Zusammenspiel der neuen Regelungen mit den altbewährten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) birgt schon beim Aushandeln von Bauverträgen für die am Bau Beteiligten das Potential für große Verunsicherung und führt immer wieder zu widersprüchlichen Vereinbarungen und in deren Folge oftmals zu Streit.
Honorarrechtliche Folgen durch neue HOAI 2021
Die Tatsache, dass für Architektenverträge, die ab dem 01.01.2021 geschlossen werden, die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) gilt, ist selbst bei Vertretern der Berufsgruppe nicht überall angekommen. Dabei bringt diese Gesetzesnovelle erhebliche honorarrechtliche Folgen mit sich, da es jedenfalls für die ab 2021 abgeschlossenen Architekten- und Ingenieurverträge kein verbindliches Preisrecht und damit keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr gibt.
Während der Ausführungsphase ist neben einem guten Nachtrags- und Claims-Management aktuell insbesondere das Thema „Bauzeit“ zu beachten. Unbeschadet der Frage, ob und wie sich Vertragsparteien zumindest bei den nach März 2020 geschlossenen Verträgen pandemiebedingt noch auf „höhere Gewalt“ berufen können, spielen aktuell teils erhebliche Lieferengpässe bei Baumaterialien eine zentrale Rolle. Finden sich für diese Szenarien keine Regelungen im Vertrag und sind die Voraussetzungen der Ausnahmetatbestände im Gesetz ebenfalls nicht erfüllt, hilft regelmäßig auch die obligatorische Dokumentation sämtlicher Vorgänge im Bauablauf nicht mehr weiter und es realisieren sich unkalkulierbare finanzielle Risiken, die im schlimmsten Fall den Projekterfolg selbst gefährden können.
Nicht selten schlägt die anfängliche (vermeintliche) Harmonie zwischen den am Bau Beteiligten häufig bei den ersten Schwierigkeiten ins Gegenteil um. Klar im Vorteil ist dann derjenige, der die gesetzlichen Vorgaben und/oder vertraglichen Vereinbarungen nicht nur kennt, sondern auch zu seinen Gunsten zu nutzen versteht. Erfahrene Baubeteiligte stellen daher rechtzeitig die entscheidenden Weichen, um sich in späteren Auseinandersetzungen Vorteile zu sichern. Dabei empfiehlt es sich in jedem Fall, frühzeitig fachkundigen rechtlichen Rat von erfahrenen Spezialisten in Anspruch zu nehmen.