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1. Zu früh darüber sprechen
Der Gegenstand des Patents muss zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Patentamt absolut neu sein. Auch eigene Veröffentlichungen sind schädlich und verhindern, dass ein wirksames Patent erteilt wird.
2. Zu lange warten
Man sollte nicht warten, bis ein Produkt „ausentwickelt“ ist, sondern den richtigen Zeitpunkt zur Einreichung der Patentanmeldung abpassen, wenn also das Wesentliche erkannt ist und nur noch an Details gearbeitet wird. Oft gibt es Doppelentwicklungen und wer zuerst beim Patentamt anmeldet, hat das bessere Recht. Daher ist es wichtig, die Anmeldung möglichst frühzeitig beim Patentamt einzureichen.
3. Zuviel in den Patentanspruch schreiben
Nimmt man möglichst viele Merkmale der Erfindung in den Anspruch, wird der Schutz nicht etwa breiter, sondern immer enger und das Patent ist leicht zu umgehen. Der beste Patentanspruch ist der kürzeste Patentanspruch.
4. Die Beschreibung zu knapp halten
Im Gegensatz zu den Ansprüchen muss die Beschreibung ausführlich sein, um im Rahmen des Prüfungsverfahrens die Grundlage für Änderungen zu bieten. Denn nur, was in der Beschreibung dargestellt ist, kann später geschützt werden.
5. Die Prioritätsfrist versäumen
Als Inhaber einer Patentanmeldung hat man ein Jahr Zeit, auch im Ausland anzumelden. Wird diese Frist versäumt, ist Patentschutz im Ausland in den meisten Fällen nicht mehr möglich, nach 18 Monaten aufgrund der Veröffentlichung der eigenen Anmeldung (sogar) ausgeschlossen.
6. Die Lizenzbereitschaft erklären
Zwar ermäßigen sich hierdurch die Verlängerungsgebühren, es darf aber auch jeder Dritte das Patent nach einer einfachen schriftlichen Ankündigung benutzen. Nach dieser Ankündigung kann die Lizenzbereitschaft nicht mehr widerrufen werden und die Monopolstellung des Patents ist verloren.
7. Betriebsgeheimnisse offenbaren
In manchen Ausnahmefällen, vor allem wenn der Gegenstand der Erfindung nur innerbetrieblich genutzt wird und geheim gehalten werden kann, empfiehlt es sich, gar kein Patent anzumelden. Denn eine Patentanmeldung und alle in ihr enthaltenen Betriebsgeheimnisse werden veröffentlicht. Manchmal, aber selten, ist also geheim halten besser als anmelden.
Dr. Betram Rapp