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In Deutschland werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. In jedem vierten Erbfall kommt es dabei zu Streit. Häufig sind auch große Summen an Erbschaftsteuer zu zahlen. Beides kann in der Regel vermieden werden, indem bereits frühzeitig zu Lebzeiten eine sinnvolle Vermögensübertragung vollzogen wird.
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten bietet vor allem die Möglichkeit, Steuerfreibeträge (zum Beispiel Ehegatte: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro) besser auszunutzen und die nachfolgende Erben-Generation damit steuerlich zu entlasten. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu gewährt werden und somit bei frühzeitiger Weichenstellung auch größere Vermögenswerte steuerfrei oder zumindest steueroptimiert übertragen werden können. Eine beim Ableben etwaig anfallende Erbschaftsteuer, die im Volksmund auch als sogenannte „Dummensteuer“ bezeichnet wird, kann somit vermieden oder zumindest reduziert werden.
Klare Regeln helfen, Konflikte zu vermeiden
Darüber hinaus können durch eine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten Konflikte vermieden werden, die bei einem Erwerb von Todes wegen im Rahmen einer Erbengemeinschaft nicht selten entstehen. Statt allein auf die Vernunft der Beteiligten zu setzen und zu hoffen, dass eine gütliche Erbauseinandersetzung vollzogen wird, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten klare Regelungen zu schaffen (zum Beispiel Schenkungsvertrag samt Pflichtteilsverzicht) und die Vermögenswerte entsprechend dem eigenen Willen zu verteilen. Um nicht die eigene Versorgung zu gefährden, sollten bei Bedarf Gegenrechte (beispielsweise Nießbrauch, Wohnungsrecht und ähnliches) vorbehalten werden.
Auch kann eine sinnvolle Gestaltung bei der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten den Vorteil der Reduzierung von späteren Pflichtteilsansprüchen haben.
Ein weiterer vorteilhafter Effekt bei der „Schenkung mit warmer Hand“ ist, dass die Begünstigten Vermögenswerte zu einem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie diese benötigen (zum Beispiel zur Gründung einer Familie oder zum Aufbau einer beruflichen Existenz).
Expertenteam löst komplexe Fragen bei Unternehmensnachfolge
Um eine geordnete Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten zu gewährleisten, ist Rat und Begleitung durch Experten aus verschiedenen Rechtsgebieten unverzichtbar, die praxisnah und zielsicher Ideen und Visionen zuverlässig in rechtssichere Formen bringen. Dies gilt in erhöhtem Maße bei der Unternehmensnachfolge. Die Rechtsanwälte und Steuerberater von SCHEIDLE & PARTNER beraten und begleiten ihre Mandanten unter anderem bei der Erstellung von Überlassungs- und Schenkungsverträgen sowie Pflichtteilsverzichtsverträgen. Auch in komplexen Fragen der Unternehmensnachfolge berät ein Expertenteam mit langjähriger Erfahrung und achtet dabei insbesondere auf eine steuerliche und gesellschaftsrechtliche Optimierung.
Zum (erbrechtlichen) Leistungsspektrum der Augsburger Wirtschaftskanzlei gehört darüber hinaus die Beratung und Vertretung bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag), die Vertretung im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht, die Abwicklung von Nachlässen, die Durchführung von Erbauseinandersetzungen, die Übernahme von Testamtsvollstreckungen, bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen sowie die Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer. Besonders im Erbrecht bewährt sich eine ganzheitliche Beratung und Vertretung aus einer Hand und die fachübergreifende Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten aus den Bereichen Steuer-, Familien- sowie Gesellschaftsrecht.
Kontakt/Info: Grottenau 6, 86150 Augsburg,
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