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Parit: „Backup ist nicht gleich Disaster Recovery“
IT-Sicherheit

Parit: „Backup ist nicht gleich Disaster Recovery“

PARIT im Augsburger Sheridan Tower. Foto: ECO OFFICE

Henning Krebel, Geschäftsführer des IT-Systemhauses Parit in Augsburg, verrät, warum ein Backup ohne eine Disaster Recovery Strategie kein sinnvolles Datensicherheitskonzept für Ihre IT ist.

Wenn die IT ausfällt, dauert das im Schnitt rund 117 Minuten. Und – der Geschäftsbetrieb ist stark beeinträchtigt. Das verursacht hohe Kosten und passiert in Unternehmen relativ häufig. Diese Tatsache bestätigen auch ganze 95 Prozent von 1500 befragten internationalen Führungskräften, die einen langen und hohe Kosten verursachenden Ausfall im Veeam Data Protection Trends Report 2020 vermerkten.

Immer mehr Unternehmen setzen auf Backup-Lösungen in der Cloud

Jedes Unternehmen und jeder Selbständige weiß, dass ein gut organisiertes Backup-System der Daten nicht nur nötig, sondern auch gesetzlich über die DSGVO vorgeschrieben ist. Das Backup schützt vor dem Verlust geschäftskritischer Daten und ermöglicht die Rücksicherung einzelner Dateien. In der Regel speichern Unternehmen die sogenannten Bewegungsdaten physisch, auf externe Festplatten oder sichern diese online in der Cloud. Über ein Viertel der deutschen Organisationen nutzen laut Trend Report für Ihre Datensicherung Backup-as a Service-Anbieter, weitere 30 Prozent Self-Managed-Lösungen.

Lokales oder Cloud-Backup? Was ist sicherer?

Für jede Backup-Variante, ob lokal oder in der Cloud, bestehen diverse Vor- oder Nachteile. In der Regel funktioniert die Backup- und Recovery-Geschwindigkeit bei einem lokalen Backup schneller, abhängig natürlich von der LAN-Leitung, als bei einem Cloud-Backup. Schwankungen in der Geschwindigkeit sind aber auch hier, je nach Cloud Service und Internet Provider, denkbar. Nur eine individuelle Analyse wird für Ihr Unternehmen schlussendlich klären, ob die Online-Variante, die physische oder auch hybride Lösung für Sie optimal ist.

Daten im Backup und die DSGVO

Der Aspekt der Auslagerung der gesicherten Daten ist für die Einhaltung der DSGVO unter anderem von zentraler Bedeutung. „Liegt die externe Festplatte auf ihrem Rechner, entspricht das nicht den Vorschriften, diese extern, in einem anderen Brandabschnitt, zu lagern. Tragen Sie ihren externen Speicher jeden Abend in der Hosentasche nach Hause, kommen Sie der Sache schon näher,“ so Henning Krebel, Geschäftsführer des IT-Systemhauses Parit. „Denn die Daten sollten getrennt von der primären Infrastruktur gelagert werden. Wer die Daten beispielsweise auf einem externen Server sichert, ist verpflichtet diesen in einem gesicherten Raum und in einem anderen Brandabschnitt zu platzieren“, so der IT-Experte.

Eine klare Disaster Recovery Strategie ist ein Muss im Datensicherheitskonzept

Doch was passiert im Falle einer Katastrophe oder Bedrohung? Als Unternehmen sollten Sie neben der reinen Backup-Sicherung diverse Unglücksfälle und Szenarien durchdenken, gegen die Sie sich im Zweifel absichern möchten. Folgende Fragen sind für eine Disaster Recovery-Strategie zielführend: Wie schnell benötige ich wieder verfügbare Daten bevor es zu massiven Produktionseinbußen kommt, und wie hoch sind die Kosten, die mein Unternehmen im Falle eines Ausfalles verkraftet?

Nehmen wir an, der lokale Server wird über einen Brand zerstört oder Sie erleiden einen anderweitigen Hardware-Defekt. Dann sollte Ihr Unternehmen für dieses Szenario beispielsweise physikalische Maßnahmen definiert haben, wie die Sicherung der Daten in einem losgelösten Brandabschnitt, Sicherungskopien oder alternative Strom- und Datenverbindungen. In der Regel erhalten Sie auch über Cloud-Lösungen schnell wieder Zugriff auf verlorene Daten, doch ohne eine klare Folge-Strategie oder ein Konzept, wie diese Daten wiederhergestellt werden können – kann es lange dauern, bis Ihr Unternehmen oder Ihre Firma wieder optimal einsatzfähig sind.

Mehr „Wiederherstellung“ statt reiner Sicherung!

Natürlich ist es wichtig, regelmäßig Sicherungskopien auf einem losgelösten Medium zu erstellen, aber Unternehmen sollten den Wiederherstellungsfall nicht vergessen. Die Strategie für ein weiteres Funktionieren des Betriebs ist unerlässlich. Und ein weiterer Aspekt ist zu bedenken: Ein zuverlässiges Datensicherheitskonzept kombiniert eine Backup- mit einer Recovery-Strategie, denn das ist eine notwendige Voraussetzung, um rechtliche Vorschriften wie revisionspflichtige Buchführung nach dem HGB und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) erfüllen zu können.