Dr. Benjamin RiedelSchriftformverstöße im Miet-Vertrag – eine tickende Zeitbombe
„Wer schreibt, der bleibt.“ lautet ein Sprichwort. Kann ein auf Papier gedruckter Miet-/Pachtvertrag trotzdem nicht „schriftlich genug“ sein? Ja, das geht! Zudem kann es fatale wirtschaftliche Folgen für beide Vertragsparteien haben, erklärt Dr. Benjamin Riedel, Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht bei der Augsburger Wirtschaftskanzlei SONNTAG in seinem Gastbeitrag.