Uwe Hartung und Alexander Besser, HBplusJuSGesetzesänderungen: „Wann muss ein Architekt informieren?“
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Im Baurecht und der Bautechnik sind die zu beachtenden Anforderungen und Vorschriften im ständigen Wandel. Umso ärgerlicher also, wenn die fertige Planung wegen strengerer Vorgaben abgeändert werden muss. Dabei stellt sich die Frage: „Inwieweit muss ein Architekt den Auftraggeber über mögliche Gesetzesänderungen aufklären , die zwar noch nicht beschlossen, aber absehbar sind, und die eine Neuplanung erfordern?“ Rechtsanwalt Uwe Hartung, Equity Partner und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Alexander Besser klären auf.