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Eine Möglichkeit für solch eine Insolvenz ist, dass der Unternehmer zu wenig dokumentiert – da er ja alles im Kopf hat –, aber auch, dass für das Unternehmen überlebenswichtige Regelungen nicht getroffen wurden. Dies reicht von fehlenden (Konto-) Vollmachten bis zu durch fehlende (steuerlich optimierte) Testamente verursachte Erbschaftsteuern und Erbstreitigkeiten. Im Bereich der (Schenkungs- und) Erbschaftsteuer begegnen uns immer wieder folgende Probleme:
1. Fehler: mangelnde Dokumentation
Haben Sie einen Notfallordner mit einer genauen Anleitung, was in welchem Fall zu erledigen ist? Das reicht von der (fristgebundenen) Information der Unfallversicherung, der Kenntnis über bestehende Lebensversicherungen (wo ist die Police?), der bestehenden Bankkonten (PIN/TAN-Listen?) bis zur Dokumentation des Lageortes des Testamentes. Im Fall eines Falles wird mit einem gut strukturierten Leitfaden den nächsten Angehörigen (und dem Unternehmen) viel Zeit und Nerven gespart, die sie in der emotional schwierigen Zeit für wichtigere Dinge benötigen.
2. Fehler: fehlendes Testament
Jeder Unternehmer braucht ein Testament. Hier müssen unter Berücksichtigung von bestehenden Gesellschaftsverträgen klare und eindeutige Regelungen getroffen werden. Ihr Unternehmen kann es sich nicht leisten, dass die Weiterführung zum Beispiel durch Erbstreitigkeiten erschwert, wenn nicht gar unmöglich wird. Ihr Unternehmen kann es sich auch nicht leisten, unnötige Erbschaftsteuer zu bezahlen.
Glauben Sie nicht, dass, wie es immer wieder (von Politikern) zu lesen ist, Unternehmen grundsätzlich erbschaftsteuerfrei übertragen werden können. Die Erbschaftsteuerfreiheit wird durch viele bestehende Fallstricke vom Gesetzgeber behindert. Nur eine frühzeitige Überprüfung und Gestaltung kann zu einer (partiellen) Steuerfreiheit führen. Wussten Sie, dass Ihre Darlehensforderung gegenüber Ihrer GmbH oder aber auch Personengesellschaft selbst bei einer bestehenden Nachfolgeregelung grundsätzlich sämtlichen Erben zusteht? Je nach Umfang kann der hierdurch entstehende Liquiditätsabfluss Ihr Unternehmen ruinieren.
Vermieten Sie ein Grundstück an Ihre Firma? Hier droht Gefahr, dass ohne entsprechende Regelungen die Betriebsaufspaltung zwangsbeendet wird. Die durch die Besteuerung der stillen Reserven entstehende Einkommensteuer kann zu massiven Liquiditätsabflüssen führen – ohne entsprechenden Liquiditätszufluss durch einen Verkauf!
3. Fehler: veraltetes Testament
Bestehende Testamente sollten turnusmäßig angepasst werden. Änderungen der persönlichen Situation (Kinder, Scheidung), der betrieblichen Situation (Vermögen) und der steuerlichen Gesetze und Rechtsprechung (laufend!) führen teilweise bereits nach kurzer Zeit zu völlig unbeabsichtigten Ergebnissen.
Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Nachwuchs. Dann ist dieser, auch wenn nur ein Monat alt, Ihr Erbe. Und damit erbt er einen Teil Ihres Unternehmens. Und plötzlich bestimmt ein familienfremder Ergänzungspfleger die Geschicke Ihres Unternehmens mit. Oder aber, das Erbschaftsteuergesetz oder nur die Rechtsprechung ändern sich. Die bisherige Gestaltung ist plötzlich nicht mehr optimal.
4. Fehler: zu viele Erben
Wir wollen nicht, dass Sie jetzt einen Teil Ihrer Familie leer ausgehen lassen. Aber wollen Sie wirklich, dass alle Ihre Erben Unternehmer werden und damit die Geschicke des Unternehmens bestimmen können? Es ist zwingend erforderlich, eine klare Zuordnung der Vermögensgegenstände auf die einzelnen potenziellen Erben zu erreichen. Auch hierbei sind erhebliche (erbschaft-) steuerliche Fallen zu umgehen.
5. Fehler: zu viel steuerpflichtiges Vermögen
Schenkungen und Erbschaften innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Sollte dieser Wert die bestehenden Freibeträge überschreiten, fällt Schenkung- oder Erbschaftsteuer an. Aus diesem Grund sollte frühzeitig mit der Übertragung von Vermögen begonnen werden, um die Zehnjahresgrenze öfters auszunutzen. Die Übertragung von Immobilien ist seit 2009 deutlich unattraktiver geworden. Gleichwohl können entsprechende Gestaltungen, wie zum Beispiel die Übertragung mit Vorbehalt des Wohnrechtes, durchaus zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Auch die frühzeitige Übertragung von begünstigtem Betriebsvermögen ist sinnvoll. Insbesondere bei Schenkungen kann eine optimale Gestaltung erreicht und das Risiko minimiert werden.
Unsere Tipps:
1. Lassen Sie zum Beispiel auf Ihrer Fabrikhalle eine Photovoltaikanlage errichten und übertragen diese dann auf Ihr(e) Kind(er). Damit schlagen Sie vier Fliegen mit einer Klappe:
a) Bei der richtigen Gestaltung völlig schenkungsteuerfrei, da gesondertes Betriebsvermögen
b) Ausnutzung von Freibeträgen in der Einkommensteuer durch Übertragung von Einkünften auf Ihre Kinder. Achtung: Auswirkung auf das Kindergeld und gegebenenfalls Sozialversicherung beachten!
c) Es entsteht kein nennenswerter Zeitaufwand.
d) Langfristige Bindung des Vermögens – die Kinder können es nicht versilbern.
Achten Sie auch darauf, dass die Immobilie, auf der die Anlage installiert wird, dadurch nicht zwangsweise zum Betriebsvermögen wird. Achtung: Die Beteiligung beispielsweise an Solar- Fonds ist jedoch genau zu prüfen. Hier haben Sie die Erfüllung der Kriterien für die Schenkungsteuerfreiheit nicht in der Hand – wird der Fonds zum Beispiel nach vier Jahren zwangsveräußert (oder insolvent) – entsteht nachträglich Schenkungsteuer! Auch die Bewertung für Schenkungsteuerzwecke kann aufwendig und teuer sein.
2. Übertragen Sie Vermögen auf Ihren Ehepartner und schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff Dritter (Staat, Gläubiger). Die Übertragung kann je nach Situation ohne Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge erfolgen, zum Beispiel durch Übertragung des Familienwohnheimes oder durch eine Güterstandsschaukel (Nutzung der Steuerfreiheit beim Zugewinnausgleich, der auch ohne Scheidung möglich ist). Schützen Sie Ihr hart erarbeitetes Vermögen frühzeitig durch entsprechende Gestaltungen! Hierfür ist regelmäßig eine interprofessionelle Zusammenarbeit von spezialisiertem Rechtsanwalt und Steuerberater, wie wir sie anbieten, dringend zu empfehlen.
Fazit: Verschieben Sie die Regelungen nicht auf morgen – es könnte zu spät sein.
Von Dipl.-Kfm. Christian Selter, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Dipl.-Kfm. Haiko Pohl Steuerberater, SGK Selter Gröpper & Kollegen (zum Kanzleiporträt)