Grundsätzlich sollten Sie zunächst noch einmal prüfen, ob Sie tatsächlich keine Cookies bei sich finden, denn fast alle Webseiten verwenden Cookies. Hierzu klicken Sie im Mozilla Firefox beispielsweise auf Ihre Webseite, gehen auf „Element untersuchen“ und in dem sich dann öffnenden Fenster auf „Web-Speicher“ -> „Cookies“. Cookies sind per se nichts Schlechtes, da diese auch dazu dienen, den Nutzer wiederzuerkennen und ihm die Funktionen auf einer Webseite zu erleichtern.
Sofern Sie dann feststellen, dass Sie doch Cookies verwenden, müssen Sie diese unterscheiden in technisch erforderliche Cookies und technisch-nicht notwendige Cookies.
Technisch notwendige Cookies: keine Einwilligung nötig
Technisch notwendige Cookies (im Grundsatz also bspw. Warenkorb-Cookies, Sprachauswahl) bedürfen keiner Einwilligung; hierbei reicht die reine Information. Hierzu gehört auch das Cookie für den Cookie-Banner.
Technisch nicht notwendige Cookies brauchen eine Einwilligung
Technisch nicht notwendige Cookies hingegen bedürfen zwingend einer Einwilligung. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 28.05.2020 bestätigt. Hierzu gehören etwa Analyse- oder Drittanbieter-Cookies oder Cookies für Zwecke des Marketings. In diesem Fall muss der Cookie-Hinweis beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet und es muss eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden. Vor dieser Einwilligung bzw. bei Nicht-Abgabe der Einwilligungserklärung dürfen keine Daten übertragen werden, d.h. das Cookie darf nicht gesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verlangt im Cookie-Hinweis (oder auch Consent-Banner) Angaben zum Zweck der Daten, Funktionsdauer und dazu, ob Dritte Zugriffe erhalten sowie weitere Informationen, welche durch einen Link auf die Datenschutzerklärung bereitgestellt werden könnten. Die Auswahl der Cookies ist dem Nutzer zu überlassen.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Was ist erforderlich, wenn Sie eigentlich keine Cookies verwenden. Brauchen Sie dann dennoch den Cookie-Hinweis?
Sofern Sie keine Cookies verwenden, benötigen Sie auch kein Cookie-Banner oder Cookie-Hinweis. Sie sollten aber m.E. dennoch in der Datenschutzerklärung kurz darüber aufklären, was Cookies sind und dann darauf hinweisen, dass Sie keine Cookies verwenden.
Sie haben Rückfragen an unsere Expertin Dr. Carmen Fritz, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.
Grundsätzlich sollten Sie zunächst noch einmal prüfen, ob Sie tatsächlich keine Cookies bei sich finden, denn fast alle Webseiten verwenden Cookies. Hierzu klicken Sie im Mozilla Firefox beispielsweise auf Ihre Webseite, gehen auf „Element untersuchen“ und in dem sich dann öffnenden Fenster auf „Web-Speicher“ -> „Cookies“. Cookies sind per se nichts Schlechtes, da diese auch dazu dienen, den Nutzer wiederzuerkennen und ihm die Funktionen auf einer Webseite zu erleichtern.
Sofern Sie dann feststellen, dass Sie doch Cookies verwenden, müssen Sie diese unterscheiden in technisch erforderliche Cookies und technisch-nicht notwendige Cookies.
Technisch notwendige Cookies: keine Einwilligung nötig
Technisch notwendige Cookies (im Grundsatz also bspw. Warenkorb-Cookies, Sprachauswahl) bedürfen keiner Einwilligung; hierbei reicht die reine Information. Hierzu gehört auch das Cookie für den Cookie-Banner.
Technisch nicht notwendige Cookies brauchen eine Einwilligung
Technisch nicht notwendige Cookies hingegen bedürfen zwingend einer Einwilligung. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 28.05.2020 bestätigt. Hierzu gehören etwa Analyse- oder Drittanbieter-Cookies oder Cookies für Zwecke des Marketings. In diesem Fall muss der Cookie-Hinweis beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet und es muss eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden. Vor dieser Einwilligung bzw. bei Nicht-Abgabe der Einwilligungserklärung dürfen keine Daten übertragen werden, d.h. das Cookie darf nicht gesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verlangt im Cookie-Hinweis (oder auch Consent-Banner) Angaben zum Zweck der Daten, Funktionsdauer und dazu, ob Dritte Zugriffe erhalten sowie weitere Informationen, welche durch einen Link auf die Datenschutzerklärung bereitgestellt werden könnten. Die Auswahl der Cookies ist dem Nutzer zu überlassen.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Was ist erforderlich, wenn Sie eigentlich keine Cookies verwenden. Brauchen Sie dann dennoch den Cookie-Hinweis?
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