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Die Sommerferien stehen kurz vor der Tür, so mancher möchte da gerne verreisen. Arbeitslos gemeldete Bürger sollten jedoch vorsichtig sein. Ohne die Genehmigung der Arbeitsagentur dürfen sie nicht ortsabwesend sein.
Grundsätzlich ist es natürlich auch Arbeitslosen erlaubt, in den Urlaub zu fahren, „kommt jedoch auf den Einzelfall an“, weiß Peter Rasmussen, Leiter der Agentur für Arbeit in Ulm. Daher sollten Arbeitslose nie ohne die Genehmigung ihrer Kontaktpersonen beim Arbeitsamt verreisen. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen grundsätzlich immer orts- und zeitnah erreichbar sein, falls ein passendes Stellenangebot vorhanden ist.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen
Liegen für den Arbeitsuchenden keine passenden Stellenangebote vor, so ist eine Ortsabwesenheit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr möglich, die Leistungen werden währenddessen fortgezahlt. Nach dem Urlaub muss sich der Arbeitslose pünktlich wieder bei seinem Ansprechpartner zurückmelden, sonst drohen finanzielle Einbußen. Wer ohne Wissen und Zustimmung der Arbeitsagentur verreist, muss nicht nur das Arbeitslosengeld für die Zeit der Abwesenheit zurückzahlen, sondern unter Umständen auch noch mit einem Bußgeld rechnen.