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Ein schönes Ergebnis zeigte sich in einer internen Umfrage der Bezirksgruppe Ulm von Südwestmetall. Denn laut dieser habe sich der Anteil an über 50 jährigen Mitarbeiter im Vergleich zu 2011 erhöht. „Im Hinblick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters und die demografische Entwicklung ist es für Arbeitergeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, dass Beschäftigte länger erwerbstätig sind“, betont Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm.
Pauschalkritik der IG Metall unangebracht
Der Anteil von Mitarbeitern über 50 Jahre hat sich von 22,6 Porzent im April 2011 auf 27,9% in 2012 erhöht. Dies ermittelte die Bezirksgruppe Ulm von Südwestmetall mit Hilfe einer Umfrage unter ihren Mitgliedsbetrieben. Die beteiligten Betriebe repräsentieren 81% der Beschäftigten. „Darüber hinaus zeigt sich der Trend, dass Betriebe zunehmend bereit sind, Mitarbeiter über 50 Jahre einzustellen“, führt Maier aus. In 2010 wurden 47 Menschen über 50 eingestellt, im vergangenen Jahr hat sich diese Zahl auf 67 erhöht. „Diese Zahlen belegen, dass eine Pauschalkritik seitens der IG Metall nicht angebracht ist“, so Maier. Die Unternehmen seien durchaus bereit, sich auf ältere Mitarbeiter einzustellen.
Über 41 Prozent weniger im Vorruhestand
Auch der Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit vom Oktober 2012 bestätigt die Wahrnehmungen von Südwestmetall. Die Anzahl vorruhestandsähnlicher Regelungen habe im Oktober 2012 im Vergleich zum Vorjahr deutlich abgenommen. „Zunehmend mehr Mitarbeiter bleiben länger beschäftigt“, führt Maier aus. Im Oktober 2012 waren es 207 Arbeitsverhältnisse mit vorruhestandsähnlichen Regelungen und damit um 148 weniger als im Oktober 2011. Dies entspricht einer Reduktion um 41,7%.
Tarifvertrag darf nicht im Wege stehen
Um diesen Trend weiter auszubauen, gelte es einen konstruktiven Dialog mit der IG Metall aufzunehmen. „Dabei müssen auch manche tariflichen Regelungen genauer betrachtet werden“, sagt Maier. Flexible Arbeitszeiten, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommen, werden oft selbst von den Beschäftigten gewünscht. Hier passe es nicht, wenn dann ab einer bestimmten Uhrzeit Zuschläge gezahlt werden müssten. Oder, dass die Versetzung eines langjährigen Mitarbeiters an eine weniger belastende Stelle im Unternehmen an der Alterssicherung im Tarifvertrag scheitere.