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Vom 4. Dezember 2011 an muss jedes Verkehrs-Unternehmen einen sogenannten „Verkehrsleiter“ bestimmen. Basis ist die EU-Verordnung 1071/2009, die bis zu diesem Stichtag unmittelbar in Kraft tritt. Sie regelt den Berufszugang für Kraftverkehrs-Unternehmer neu. Dabei kann der Verkehrs-Unternehmer einen IHK-geprüften Verkehrsleiter einstellen oder diese Position selbst einnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, seinen Betrieb von einem qualifizierten externen Verkehrs-Manager betreuen zu lassen.
Verkehrsleiter muss zuverlässig sein
„Die neue Verordnung hat zur Folge, dass der Sanktionsdruck auf Transport-Unternehmen im Zusammenhang mit Verstößen erheblich zunimmt“, bewertet Diana Jalen, kaufmännische Leiterin der Dornstadter Logistik Akademie Janz, die neue Rechtslage. Denn der Verkehrsleiter muss laut EU-Verordnung neben der fachlichen Eignung seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, um seine Tätigkeit ausüben zu dürfen. „Und diese Zuverlässigkeit ist nur dann gegeben, wenn gegen ihn kein Urteil ergangen ist. Auch gilt er nur als zuverlässig, wenn keinerlei Sanktionen wegen schwerwiegenden Verstößen bzw. wiederholten geringfügigen Verstößen vorliegen“, stellt Diana Jalen klar.
Drastische Sanktionen
Die Konsequenzen können drastisch sein: Wenn ein Transport-Unternehmen unter der Verantwortung des Verkehrsleiters gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser nicht mehr als zuverlässig angesehen. Er kann dann in der gesamten EU zwei Jahre lang keine Kraftverkehrs-Tätigkeiten mehr leiten. Aus diesem Grund sollten Verkehrs-Unternehmer im Vorfeld der Gesetzesnovelle verstärkt auf die lückenlose Rechts-Konformität ihres Betriebes achten. Die Logistik Akademie Janz bietet Transport-Unternehmen hierbei professionelle Unterstützung durch einen systematischen und umfassenden Fuhrparkcheck. Die externen Berater unterstützen gerade kleinere Unternehmen bei der Bestands-Aufnahme und Optimierung der betrieblichen Prozesse.
Großer Verantwortungs-Bereich
Der Verantwortungs-Bereich der neu geschaffenen Position des Verkehrsleiters ist sehr umfangreich. Laut EU-Verordnung ist er für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich – von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungs-Verträge und -dokumente bis hin zur Rechnungsführung, Ladungs-Zuweisungen und Sicherheits-Prüfungen. Die sicherheitsrelevanten Aspekte sind besonders kritisch, zumal der Verkehrsleiter für sämtliche Verstöße in vollem Umfang verantwortlich ist – dies betrifft besonders die Verstöße des Fahrpersonals, das ihm untersteht. „Das gesamte System des Verkehrs-Betriebes wird risikoanfälliger, wenn die Rechtkonformität mit der Einführung des Verkehrsleiters nicht lückenlos und dauerhaft gewährleistet ist“, gibt Florian Janz, Geschäftsführer der Logistik Akademie zu bedenken.
Fuhrparkcheck deckt Schwachstellen auf
„Hier lohnt es sich, den eigenen Betrieb nach Schwachstellen zu durchleuchten, um keine Risiken einzugehen“, empfiehlt Janz, der als geschäftsführender Gesellschafter der Janz Logistics GmbH & Co. KG von der neuen Verordnung selbst betroffen ist. Mögliche Schwachstellen decken systematische Analysen wie der Fuhrparkcheck der Logistik Akademie auf. Dieser wird vor Ort im Verkehrs-Unternehmen von branchenerfahrenen Beratern durchgeführt – Berater, zu denen Juristen sowie ehemalige Verkehrs-Polizisten und Fuhrparkleiter gehören. Dabei geben die externen Berater der Logistik Akademie dem Verkehrs-Unternehmer konkrete Handlungs-Empfehlungen an die Hand. Damit kann in Bezug auf die Halterhaftung Rechtssicherheit hergestellt werden.