Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Iris Zeilnhofer, Online-Redaktion
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm und die Handwerkskammer (HWK) Ulm wollen sich gemeinsam gegen die geplanten Erbschaftsteuerreformen wenden. Aus ihrer Sicht gibt es noch in vielen Fällen eine Gefahr für die Betriebsübergabe. Dies machten sie in einem Brief an die Abgeordneten der Region deutlich. Besonders betroffen seien Betriebe mit bis zu sieben Mitarbeitern. Hier gelte es mittelstandsfreundlichere Lösungen zu finden.
IHK Präsident Kulitz: „massiver Ausverkauf“ der Familienunternehmen droht
„Die jüngsten Änderungen am Referentenentwurf der Erbschaftsteuer sind lediglich minimalinvasiv zugunsten der Familienunternehmen erfolgt", erklärte der Präsident der IHK Ulm, Dr. Peter Kulitz. Er sprach von einem „massiven Ausverkauf“ der Familienunternehmen der der Wirtschaftsregion dadurch droht. Besonders die Einbeziehung des Privatvermögens von Unternehmenserben sei ein zentraler Fehler. Diese werden dadurch systemwidrig doppelt besteuert. Zudem herrsche auch bei der neuen Definition von Betriebsvermögen noch eine große Unsicherheit, der sich die Unternehmen gegenüberstehen sehen.
Immer noch große bürokratische Belastung für Kleinbetriebe
IHK und HWK kritisieren auch die vorgeschlagene Ausgestaltung für die kleineren Betriebe. In Zukunft sollen alle Betriebe mit mehr als drei Mitarbeitern Lohnnachweise von bis zu sieben Jahren führen. Die Kabinettsvorlage sieht darüber hinaus Erleichterungen für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern vor. Dies wird von IHK und HWK grundsätzlich begrüßt, doch: „An der bürokratischen Belastung für die Kleinbetriebe ändert dies aber nichts. Eine Prüfung der Lohnsumme macht für uns erst ab sieben Beschäftigten Sinn", so Handwerkspräsident Joachim Krimmer.
IHK und HWK fordern: „Freigrenze“ soll hochgesetzt werden
Die Wirtschaftsvertreter fordern beim Thema Erbschaftssteuer zudem eine Änderung bei der „Freigrenze“. Die Schwellenwerte für das Betriebsvermögen von 26 beziehungsweise 52 Millionen Euro für viele mittelständische Betriebe halten sie für zu niedrig. Die momentane Ausgestaltung der Freibeträge bei den neuen Erbschaftssteuerreformen würde zu einen „Fallbeileffekt“ führen.
Kulitz und Krimmer sind sich einig – Korrekturen sind erforderlich
Kulitz und Krimmer sind sich darüber einig, dass von der angekündigten minimalinvasiven Umsetzung des BVerfG-Urteils nicht viel übrig geblieben ist. Sie fordern nachdrücklich Korrekturen für die Familienunternehmen der Region. Auch Michael Heilig von BVMW äußerte sich zu der neuen Erbschaftssteuerreform. Er forderte ebenfalls, den Mittelstand noch weiter zu entlasten. Mit der IHK Schwaben hat die Industrie- und Handelskammer aus Ulm eine gleichgesinnte Nachbarkammer.