B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Welche neuen Corona-Lockerungen gelten jetzt in Lindau?
Pandemie-Maßnahmen

Welche neuen Corona-Lockerungen gelten jetzt in Lindau?

Symbolbild. Der Landkreis Lindau. Foto: bmd/pixelio

Ab Freitag, 21. Mai gibt es für den Landkreis Lindau weitere Corona-Lockerungen für beispielsweise Freizeitaktivitäten, Schulen und Gastronomiebetriebe. Das ist jetzt zu beachten.

Ab Freitag, 21. Mai treten im Landkreis Lindau weitere Lockerungen in Kraft. Dies liegt einerseits an den aktuellen Regelungen, die die Bayerische Staatsregierung ab dem 21. Mai für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 beschlossen hat und andererseits daran, dass seit Mittwoch, 19. Mai die 7-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen in Folge unter 50 liegt. Laut der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten zwei Tage danach, also ebenfalls am Freitag, 21. Mai, 0.00 Uhr die in der Verordnung des Freistaates vorgesehenen Regelungen für diesen Inzidenzbereich in Kraft.

Folgende Lockerungen greifen im Landkreis Lindau (Bodensee) ab Freitag, 21. Mai

Das gilt für Freizeitaktivitäten

Freibäder dürfen den Betrieb aufnehmen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts. Aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 ist kein Testnachweis für die Besucher notwendig und keine Terminvereinbarung. Auch Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen unter Beachtung der jeweiligen Rahmenhygienekonzepte geöffnet werden. Aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 ist kein Testnachweis für die Besucher notwendig. Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen. Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Meter zuverlässig gewahrt wird. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht. Kontaktfreier Sport in Gruppen bis maximal zehn Personen ist zulässig. Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport in Gruppen von zehn Personen oder 20 Kinder unter 14 Jahren erlaubt.

Diese Regeln gelten für Laienensembles und Märkte

Es dürfen musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles stattfinden, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist. Außerdem ist die Durchführung von Märkten unter freiem Himmel ist zugelassen. Die Beschränkung des Warenangebots für Wochenmärkte auf Lebensmittel, Pflanzen und Blumen wird aufgehoben. Für Märkte gilt:

  • Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann;
  • Auf dem Marktplatz und insbesondere in den Warte- und Begegnungsbereichen vor den Verkaufsständen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Verkaufsständen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal;
  • Der Veranstalter hat für den Kunden- und Marktverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Anzeige- und/oder Erlaubnispflichten für Märkte, die sich aus anderen Rechtsbereichen ergeben, bleiben unberührt.

Das gilt für Schulen und Tagesbetreuungen

In den Klassen der Grundschulstufe findet Präsenzunterricht statt. Im Übrigen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Auch Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können wieder stattfinden.

Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe und touristische Angebote

Die Testpflicht und Pflicht zur Terminvereinbarung für die Außengastronomie entfällt. Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben entfällt die Pflicht zur Terminvereinbarung in Ladengeschäften des Einzelhandels. Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sind erlaubt, ebenso die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 ist kein Testnachweis für die Besucher notwendig und keine Terminvereinbarung.

Diese Regeln gelten für Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, dürfen auch zu touristischen Zwecken angeboten werden. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.

Corona: Luca-App startet im Landkreis Lindau

Nachdem der Freistaat Bayern eine landesweite Lizenz für die Luca-App erworben hat, ist die Corona-Kontaktnachverfolgung nun auch im Landkreis Lindau über diese Software möglich. „Jede Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen, ist in der aktuellen pandemischen Lage wichtig. Deshalb freue ich mich sehr mit der Luca-App eine weitere Hilfe in der Kontaktnachverfolgung zu haben und bitte alle Bürger und Betriebe diese auch zu nutzen“, betont Landrat Elmar Stegmann.