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IHK kritisiert Gesetz zur Quartiersentwicklung
IHK Bodensee-Oberschwaben

IHK kritisiert Gesetz zur Quartiersentwicklung

Foto: Tim Reckmann
Foto: Tim Reckmann

Die IHK Bodensee-Oberschwaben kritisiert ein Gesetz der Landesregierung, das die Quartiersentwicklung neu regeln soll. Den grundlegenden Ansatz des Gesetzes begrüßt die dortige IHK zwar, der vorgelegte Gesetzesentwurf sei aber nicht ausgewogen. Insbesondere die Rolle der Kommunen gegenüber den Privaten ist den Handwerkskammern ein Dorn im Auge.  

von Sebastian Scheiel, Online-Redaktion

Das „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen” (GQP), hat die Erwartungen der IHK Bodensee-Oberschwaben nicht völlig erfüllt. Das eigentliche Ziel, mehr private Initiativen zu fördern, wird positiv bewertet. Nach Ansicht von Heinrich Grieshaber, Präsident der im Bereich Handel federführenden IHK Bodensee-Oberschwaben, legt der Gesetzesentwurf zahlreichen Privatinitiativen unnötig Steine in den Weg. Weiter verpasse es die Chance, dass sich Grundstückseigentümer in Einkaufsstraßen organisieren, um ihre Quartiere aufzuwerten.

Gesetz sollte Private und Kommunen auf Augenhöhe stellen

Die IHK Bodensee-Oberschwaben bezog zu dem Gesetzesentwurf Stellung. Sie fordert, das Gesetz so zu gestalten, dass sich private Initiativen und Kommunen auf Augenhöhe begegnen. Dies ist vor allem bei der Planung und Umsetzung von kooperativen Stadtentwicklungsprojekten wichtig. Laut aktuellem Gesetzesentwurf könnten Kommunen einen Antrag einer Quartiersgemeinschafts-Initiative ohne nähere Begründung ablehnen. Ein kooperatives Stadtentwicklungsprojekt könne nach Ansicht der IHK aber nur in partnerschaftlicher Abstimmung mit der Kommune erfolgreich umgesetzt werden. Deshalb müsse das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen so gestaltet sein, dass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen diesen Parteien jederzeit gewährleistet sei. „Der vorgelegte Gesetzesentwurf hat aber bezüglich dieser Anforderung erhebliche Mängel, denn den Kommunen wird generell eine zu starke Position im Verhältnis zu den Privaten eingeräumt“, beklagt Grieshaber.

IHKs fürchten ungleiche Behandlung

Wegen der erhöhten Machtposition der Kommunen könnten manche Initiativen bevorzugt behandelt werden. So fürchtet die IHK Bodensee-Oberschwaben, dass viele Quartiersentwicklungsinitiativen nicht zum Zug kommen und verhindert werden. Auch würde das Gesetz einen zu starken Fokus auf „investive“ Maßnahmen legen und andere – zum Beispiel Stadtmarketing-Initiativen – vernachlässigen. So wäre die eigentliche Zielsetzung des Gesetzes, Einzelhandels- und Dienstleistungszentren der Innenstädte zu fördern, verfehlt.

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