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Förderhöchstbetrag für Darlehen erhöht
Landratsamt Lindau

Förderhöchstbetrag für Darlehen erhöht

Der Förderhöchstbetrag für Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungs-Programm wurde erhöht. Foto: Lichtkunst.73 / pixelio.d
Der Förderhöchstbetrag für Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungs-Programm wurde erhöht. Foto: Lichtkunst.73 / pixelio.d

Der Förderhöchstbetrag für Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungs-Programm wurde erhöht. Damit sollen junge Familien mit mittlerem Einkommen beim Kauf oder Bau eines Hauses unterstützt werden.

Das Landratsamt Lindau am Boden hat gute Nachrichten für alle Häuslebauer. Und auch für die, die mit dem Gedanken spielen ein Haus zu kaufen gibt es eine frohe Botschaft: Der Freistaat Bayern erhöht den Förder-Höchstbetrag für Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungs-Programm auf 150.000 Euro.

Normalzinssätze des Förderdarlehens aus dem Bayerischen Zinsverbilligungs-Betrag

Der Normalzinssatz für das Förderdarlehen mit zehnjähriger Zins-Festschreibung beträgt derzeit 1,85 Prozent. Bei fünfjähriger Zins-Festschreibung ergeben sich 2,15 Prozent. Da sich die Konditionen immer noch in einem historischen Zinstief befinden, empfiehlt das Landratsamt Lindau, den Traum von der eigenen Immobilie jetzt zu verwirklichen. Denn die Fördermittel sind zurzeit noch in ausreichender Höhe vorhanden.

Antrag für Bayerisches Zinsverbilligungs-Programm einreichen

Wichtig ist, dass der Förderantrag rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Lindau gestellt werden muss. Auch wer sich für den Kauf eines Hauses entscheidet, sollte vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages den Antrag im Landratsamt einreichen. Persönliche Beratungstermine, sowie Auskunft kann man sich telefonisch im Landratsamt Lindau einholen.

Über das Bayerische Zinsverbilligungs-Programm

Gemeinsam mit der Bayerischen Landesboden-Kreditanstalt fördert der Freistaat Bayern die Schaffung und den Erwerb von Eigenwohnraum. Aus diesem Anlass werden zinsverbilligte Darlehen ermöglicht. Die Förderung wird gemäß dem Wohnraum-Fördergesetz von 2007 realisiert. Dennoch besteht für die Förderung kein Rechtsanspruch. Zudem können nur Haushalte durch das Programm begünstigt werden, deren Einkommen die Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Grenze ist ebenso im Wohnraum-Fördergesetz festgelegt. Vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen sollen durch das Programm profitieren. Denn ihnen wird durch die Förderung der Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung wesentlich erleichtert. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich endlich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, sollte am Besten jetzt tätig werden und sich tiefergehend informieren.

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