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Vier Allgäuer Skigebiete nehmen den Winterbetrieb auf
Saisonstart

Vier Allgäuer Skigebiete nehmen den Winterbetrieb auf

Die neu eröffnete Söllereckbahn bei Oberstdorf erwartet ihre erste Skisaison. Foto: OK Bergbahnen

Zum Wochenende beginnt im Allgäu an vier Standorten die Skisaison trotz ungewisser Lage. Welche Gebiete sich auf Besucher freuen und wie sie Infektionen vermeiden wollen.

Am Freitag, den 03.12.21 nimmt die neu eröffnete Söllereckbahn bei Oberstdorf ihren Betrieb auf. Ebenso werden Besucher an den Schwärzenlifte in Eschach empfangen. Zudem werden die Lifte in Grasgehren am Riedbergpass in Obermaiselstein die Skisaison eröffnen. Die Hörnerbahn in Bolsterlang startet am Samstag und in Balderschwang werden die Loipen und Skating-Pisten gespurt. Das Skigebiet Jungholz und die Kanzelwand beginnen im Laufe der kommenden Woche mit dem Schneetreiben.

Die neue Talstation im Söllereck. Foto: OK Bergbahnen
Die neue Talstation im Söllereck. Foto: OK Bergbahnen

Welche Maßnahmen greifen

An allen Anlagen gilt die 2G-Plus Regelung für Erwachsene. So wird der Einlass nur Genesenen oder Geimpften mit einem zusätzlichem gültigen Testnachweis gewährt. Saisonkarten müssen vor Benutzung mit einem aktuellen Covid-Testnachweis täglich an der Bergbahnkasse freigeschaltet werden. Kinder unter 12 Jahren und Schüler bis einschließlich 17 Jahren, müssen keinen 2G-Plus Nachweis erbringen. Aktuell gilt diese Regel noch bis zum 31.12.2021. Die Anreise muss mit einem bereits vorliegenden Testergebnis angetreten werden. Die Skilifte betreiben nämlich keine eigenen Testzentren vor Ort.

Anders als noch im vergangen Jahr, ist der Ausflug auf die Piste nun möglich. Foto: Allgäu GmbH / Marc Oeder
Anders als noch im vergangen Jahr, ist der Ausflug auf die Piste nun möglich. Foto: Allgäu GmbH / Marc Oeder

Weitere Regelungen möglich

Zudem gelten allgemeine Abstandregeln sowie eine FFP2-Maskenpflicht ab einem alter von 15 Jahren. Dies gilt für alle Betriebsbereiche wie Kasse, Serviceräume, Kabinen- und Sesselbahnen. Außerdem wird über die Drehkreuze die Anzahl der Gäste erfasst und eine verringerte Personenzahl in den Kabinen zugelassen. Zusätzlich sorgen teilweise Plexiglasscheiben in der Kabine für Trennung. Die Auflagen in den Hütten und Berggaststätten entsprechen den gängigen Anordnungen im Tal, derzeit 2G. Tagesaktuelle Hinweise finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Skigebiete. Sich hier zu informieren wird empfohlen, da aufgrund behördlicher Vorgaben es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Was für Skischulen gilt

Skischulen haben mit dem Deutschen Skilehrerverband ein Konzept ausgearbeitet. Zu den im Skigebiet gültigen Regeln sorgen verschiedene Maßnahmen für mehr Sicherheit. So werden Skikurse zeitversetzt angeboten und dann auch ohne Mittagsbetreuung. Wie in normalen Shops gilt auch für den Skiverleih eine limitierte Anzahl von Personen. Um eine Online-Buchung wird vorab gebeten. Teils werden Büros ausgelagert, um auch hier eine Entzerrung der Gäste zu erreichen. Wie letztlich im laufenden Winterbetrieb vorgegangen werden muss, entscheidet sich nach den behördlichen Vorgaben, die oftmals sehr kurzfristig kommuniziert werden.

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