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Der Hauptgeschäftsführer der vbw Brossardt erklärte zum Kommissionsbericht: „Eine Senkung des Rundfunkbeitrages, wie die KEF sie vorsieht, ist grundsätzlich zu begrüßen. Entlastungen, die nach dem Gießkannenprinzip über alle Beitragszahler verteilt werden, halten wir aber für falsch. Es muss zuerst gezielt dort entlastet werden, wo seit der Neugestaltung der Beiträge ungerechtfertigte Mehrbelastungen eingetreten sind.“
Mehrbelastung der Wirtschaft korrigieren
Die voraussichtlichen Mehreinnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich bis 2016 auf über 1,15 Milliarden Euro. Diese sind laut der vbw durch eine starke finanzielle Belastung der Unternehmen entstanden. „Die Mehrbelastung der Wirtschaft gilt es nun zu korrigieren“, betont Brossardt. Die vbw schlägt vor, die zusätzlichen Beiträge für nicht-private Kraftfahrzeuge abzuschaffen.
Ausgestaltung ist teuer und wettbewerbsverzerrend
Zudem sollen Unternehmen mit vielen kleineren Betriebsstätten oder Filialen aus der Beitragserhebung herausgenommen werden. „Das neue Gebührensystem krankt daran, dass Firmen mit mehreren Betriebsstätten wesentlich schlechter gestellt sind als Unternehmen mit wenigen Betriebsstätten, aber gleich vielen Mitarbeitern. Diese Ausgestaltung ist teuer und wettbewerbsverzerrend, da gleich große Unternehmen unterschiedlich viel zur Finanzierung beitragen müssen“, so Brossardt.
BDA und BdST gegen pauschale Senkung des Rundfunkbeitrags
Der Arbeitgeberverband (BDA) und der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprechen sich gegen eine pauschale Senkung des Rundfunkbeitrags aus. Der BDA fordert, dass der Beitrag gezielt dort gesenkt werden müsse, wo seit der Neugestaltung ungerechtfertigte Mehrbelastungen eingetreten sind. Der BdST spricht ebenfalls von grundsätzlichen Korrekturen, damit Unternehmen nicht länger von ungerechtfertigten Belastungen betroffen sind.
BdSt tritt für Beitragsbefreiung von Unternehmen ein
Der BDA und der BdSt fordern wesentliche Nachbesserungen am Rundfunkstaatsvertrag. Mittelfristig tritt der BdSt für eine Beitragsbefreiung der Unternehmen ein. „Die Beitragspflicht für Unternehmen ist systematisch verfehlt, weil davon ausgegangen werden kann, dass jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer bereits im privaten Bereich einen Rundfunkbeitrag entrichtet hat“, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel.