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Rundfunkbeitrag: vbw kritisiert Empfehlung der KEF
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ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Rundfunkbeitrag: vbw kritisiert Empfehlung der KEF

Foto: Guenter Hamich / pixelio.de
Foto: Guenter Hamich / pixelio.de

Am 26. Februar wurde der 19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) veröffentlicht. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., äußerte sich dazu.

Der Hauptgeschäftsführer der vbw Brossardt erklärte zum Kommissionsbericht: „Eine Senkung des Rundfunkbeitrages, wie die KEF sie vorsieht, ist grundsätzlich zu begrüßen. Entlastungen, die nach dem Gießkannenprinzip über alle Beitragszahler verteilt werden, halten wir aber für falsch. Es muss zuerst gezielt dort entlastet werden, wo seit der Neugestaltung der Beiträge ungerechtfertigte Mehrbelastungen eingetreten sind.“

Mehrbelastung der Wirtschaft korrigieren

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich bis 2016 auf über 1,15 Milliarden Euro. Diese sind laut der vbw durch eine starke finanzielle Belastung der Unternehmen entstanden. „Die Mehrbelastung der Wirtschaft gilt es nun zu korrigieren“, betont Brossardt. Die vbw schlägt vor, die zusätzlichen Beiträge für nicht-private Kraftfahrzeuge abzuschaffen.

Ausgestaltung ist teuer und wettbewerbsverzerrend

Zudem sollen Unternehmen mit vielen kleineren Betriebsstätten oder Filialen aus der Beitragserhebung herausgenommen werden. „Das neue Gebührensystem krankt daran, dass Firmen mit mehreren Betriebsstätten wesentlich schlechter gestellt sind als Unternehmen mit wenigen Betriebsstätten, aber gleich vielen Mitarbeitern. Diese Ausgestaltung ist teuer und wettbewerbsverzerrend, da gleich große Unternehmen unterschiedlich viel zur Finanzierung beitragen müssen“, so Brossardt.

BDA und BdST gegen pauschale Senkung des Rundfunkbeitrags

Der Arbeitgeberverband (BDA) und der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprechen sich gegen eine pauschale Senkung des Rundfunkbeitrags aus. Der BDA fordert, dass der Beitrag gezielt dort gesenkt werden müsse, wo seit der Neugestaltung ungerechtfertigte Mehrbelastungen eingetreten sind. Der BdST spricht ebenfalls von grundsätzlichen Korrekturen, damit Unternehmen nicht länger von ungerechtfertigten Belastungen betroffen sind.

BdSt tritt für Beitragsbefreiung von Unternehmen ein

Der BDA und der BdSt fordern wesentliche Nachbesserungen am Rundfunkstaatsvertrag. Mittelfristig tritt der BdSt für eine Beitragsbefreiung der Unternehmen ein. „Die Beitragspflicht für Unternehmen ist systematisch verfehlt, weil davon ausgegangen werden kann, dass jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer bereits im privaten Bereich einen Rundfunkbeitrag entrichtet hat“, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

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