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Der Kaminkehrer ist nicht mehr allein im Viertel Schornsteinfeger-Recht
Obmannschaft Kempten-Oberallgäu/SHK-Innung Kempten-Oberallgäu

Der Kaminkehrer ist nicht mehr allein im Viertel Schornsteinfeger-Recht

Der Kaminkehrer ist nun nicht mehr der einzige in seinem Bezirk, Foto: Fotolia
Der Kaminkehrer ist nun nicht mehr der einzige in seinem Bezirk, Foto: Fotolia

Eine Neuerung des Schornsteinfeger-Wesens führt nun zu weitreichenden Änderungen in den Bezirken. Bisher war jeder Schornsteinfeger mit Hoheitsrecht in seinem Bezirk vertreten – ab sofort gilt diese Regel nicht mehr. Sogar Heizungsbauer dürfen nun ursprüngliche Kaminkehrer-Arbeiten übernehmen. Dennoch soll es keinen Konkurrenzkampf geben.

Das Schornsteinfeger-Recht wurde nun mit der Neuregelung des Schornsteinfeger-Wesens in Deutschland konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausgestaltet. Zwar ist das Schornsteinfeger-Gesetz bereits im November 2008 in Kraft getreten, doch manche der Vorschriften gelten erst seit Beginn 2013. Ab sofort gibt es nur noch einen eingeschränkten hoheitlichen Bereich: Schornsteinfeger-Arbeiten sind für den Wettbewerb geöffnet. In der Praxis bedeutet dies, dass Hauseigentümer nun die Möglichkeit haben, den Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nur für die hoheitlichen Schornsteinfeger-Tätigkeiten ist der bisherige Bezirksschornsteinfeger, der ab sofort „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt, noch zuständig. Die hoheitlichen Tätigkeiten umfassen die so genannte Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen sowie die Abnahme von Feuerungsanlagen vor der Inbetriebnahme.

Das Vier-Augen-Prinzip der Kontrolle sorgt weiter für Sicherheit

Die Aufhebung des Nebenerwerbsverbots für Schornsteinfeger ist ein wichtiger Punkt in der Neuregelung. Dies bedeutet, dass Schornsteinfeger künftig auch Wartungsarbeiten ausführen dürfen. Umgekehrt sind bestimmte Wartungsarbeiten nicht mehr länger auf Schonsteinfeger-Betriebe beschränkt, sondern können auch von privaten Handwerksbetrieben vorgenommen werden. Für die vorgeschriebene regelmäßige Abgaswege-Prüfung sowie die Immissionsschutzmessung, die einen sicheren und optimalen Betrieb garantieren sollen, können Hausbesitzer nun beispielsweise einen Heizungsbauer mit erforderlicher Zusatzqualifikation beauftragen. Dieser Heizungsbauer-Betrieb darf die Immissionsschutzmessung allerdings nicht durchführen, wenn er gleichzeitig die Servicearbeiten an der Heizanlage durchführt. Die Begründung dafür ist das so genannte Vier-Augen-Prinzip der Kontrolle.

Schuster, bleib bei deinen Leisten

Die Änderungen im Schornsteinfeger-Wesen müssen nicht zwangsläufig zu einem harten Konkurrenzkampf führen. Erst kürzlich wurde bei einer Ausschuss-Sitzung des Vorstands der Innung für Spengler, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kempten/Oberallgäu und der Obmannschaft Kempten-Oberallgäu der Kaminkehrer-Innung Schwaben die Zusammenarbeit bzw. Konkurrenzsituation thematisiert. Dabei wurde bekräftigt, dass die seit langem bestehende gute Zusammenarbeit auch weiterhin erhalten bleiben soll. Nach dem Motto „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ will weder die SHK-Innung Kempten-Oberallgäu ihren Mitgliedern empfehlen, Kehr- und Messarbeiten zu übernehmen, die bisher von den Kaminkehrern vorgenommen wurden, noch will die Obmannschaft Kempten-Oberallgäu ihren Kaminkehrern dazu raten, an Brennern „zu schrauben“ oder gar Heizungen zu bauen. Dies hebelt die Neutralität der Beratung in Sachen Brandschutz und Umweltschutz aus.

Beide Seiten waren sich einig, dass dies im Sinne und zum Vorteil der Verbraucher ist. So sei der Verbraucher sicher, dass er bei allen die Heizung betreffenden Tätigkeiten von hochqualifizierten, erfahrenen Fachleuten beraten und bedient werde.

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