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Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Erstattung von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Bis zum 30.6. besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, genehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat, in dem die Corona-Pandemie die Wirtschaft auch im Allgäu erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April eingegangen sein, im August für Mai und fortfolgend.
Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden
Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenig Erfahrung im Bereich der Kurzarbeit
Sehr viele Unternehmen und Lohnbüros haben erstmalig mit dem Verfahren der Kurzarbeit zu tun und daher wenig Erfahrung in diesem Bereich. Wichtig ist es jedoch, sich zu merken, dass Unternehmen mit der Agentur für Arbeit abrechnen, nachdem sie das Geld an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. In den bei der Arbeitsagentur einzureichenden Unterlagen wird das Kurzarbeitergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge angegeben.
Zehn-Prozent-Quote muss erfüllt sein
Für jeden Abrechnungsmonat gilt: Mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter müssen mehr als zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben. Sollte sich die Auftragslage bei Betrieben verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich und somit für diesen Monat kein Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Verschiedene Möglichkeiten zur Zusendung der Anträge
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die Agentur für Arbeit zu senden. Bequem geht das über die Kurzarbeit-App mit scannen und hochladen aller erforderlichen Dokumente per Handy. Die App gibt es in den gängigen App-Stores. Die Dokumente können auch direkt online hochgeladen werden.