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Verdienst-Grenze für Minijobs angehoben, IHK Schwaben
IHK Schwaben

Verdienst-Grenze für Minijobs angehoben, IHK Schwaben

Ab 1. Januar 2013 können Minijobber 450 Euro pro Monat verdienen. Mit der Reform zum Jahreswechsel geht auch eine Änderung im Rentenrecht einher.

Der Bundestag hat beschlossen, die Verdienst-Grenze der sogenannten Minijobs ab 2013 von 400 auf 450 Euro zu erhöhen.

Erste Anhebung seit 2003

Die Regierungs-Parteien sehen die Erhöhung als einen „notwendigen Inflationsausgleich“. Die Opposition sieht in den Minijobs allerdings eher eine Niedriglohnfalle, die als Brücke zur rentenversicherungs-pflichtigen Arbeit versagt habe. Ab 1. Januar 2013 sollen aber auch Minijobs standardmäßig rentenversicherungs-pflichtig sein. Das bedeutet, dass auch Minijobber zukünftig in der Rentenversicherung abgesichert sein werden.

Rentenversicherung kann abgelehnt werden

Wer diese Absicherung nicht möchte, muss dies ausdrücklich beantragen. „In diesem Falle bliebe es bei den pauschalen Abgaben des Arbeitgebers“, sagt Anita Christl, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben. Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzesentwurf davon aus, dass sich 90 Prozent der betroffenen Minijobber entscheiden werden, keine Abgaben zu zahlen. In allen anderen Fällen wird der bisherige Rentenbeitrag gewerblicher Arbeitgeber von 15 Prozent durch Beiträge des Arbeitnehmers von voraussichtlich 3,9 Prozent im Jahr 2013 auf den vollen Beitragssatz aufgestockt.