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Die sogenannten Minijobs erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Seit ihrer Einführung ist ihr Marktanteil auf 20 Prozent gestiegen, das macht 7,5 Millionen aller Arbeitsstellen aus. Daher sah sich die Bundesregierung gezwungen, einige Änderungen durchzuführen.
Anfang 2013 wurde die Lohngrenze auf 450 Euro erhöht, mit der gleichzeitigen Einführung der Rentenversicherungspflicht. Machen sich die Änderungen bezahlt? Lohnt es sich für Firmenbesitzer einen Minijobber einzustellen?
Verdienstgrenze erhöht sich auf 450 Euro
Ursprünglich wurden die Minijobs dazu eingeführt, um Arbeitslosen einen besseren Einstieg in die Wirtschaft zu ermöglichen. Nach einer angemessenen Zeitspanne sollte die Festanstellung erfolgen. Dieser Plan konnte sich in der Realität nicht durchsetzen. Viele Kleinbetriebe sowie größere Unternehmen beschäftigen zahlreiche Minijobber. Dabei machen Frauen den höheren Teil aus. Der Minijob birgt folgendes Problem: Wenn es auf der Arbeit etwas stressiger zu Sache geht, reichen 400 Euro nicht aus, der Verdienst übersteigt diese Grenze. Zudem musste die Bundesregierung auf die erhöhten Lebenserhaltungskosten reagieren. Daher wurde die Verdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Nach wie vor gilt: Bis zu 2-3 Mal jährlich ist die Überschreitung dieser Lohngrenze möglich, jedoch muss dieser Mehrverdienst in den darauffolgenden Monaten ausgeglichen werden.
Neue Rentenversicherungspflicht für Minijobber
Bisher mussten Minijobber keine Rentenbeiträge zahlen. Auf freiwilliger Basis konnten sie 4,9 Prozent ihres Lohnes entrichten und diesen Betrag als Versicherungszeit für die Riester-Rente anrechnen. Arbeitgeber müssen nach wie vor einen Anteil an der Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent zahlen. Im Gegensatz dazu sind nun Arbeitnehmer dazu verpflichtet, aufgrund der neuen Rentenversicherungspflicht 3,9 Prozent beizusteuern. Diese Option wurde jedoch nur selten genutzt.
Jede Regel hat ihre Ausnahmen: Wer als Arbeitnehmer seinen Vertrag vor 2013 abgeschlossen hat und die 400 Euro-Grenze nicht übersteigt, bleibt von der Rentenversicherungspflicht befreit. Arbeitgeber sollten ihre Minijobber auf diesen besonderen Fall hinweisen.
Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
Firmenchefs können ihre Personalkosten senken, indem sie einige Tricks anwenden. Sollte der Minijobber privat krankenversichert sein, kann sich der Arbeitgeber den Pauschalbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung sparen. Wie bereits erwähnt, stellt die Altersarmut ein großes Problem für Minijobber dar. Arbeitgeber können Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge leisten, die 450-Euro-Grenze bleibt dabei unberücksichtigt. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Rentner können unbegrenzt dazuverdienen. Diese und weitere Informationen lassen sich hier, in dem kostenlosen Ratgeber von Lexware (externer Link) nachlesen.
Vor- und Nachteile der geringfügigen Beschäftigung
Studenten und Hausfrauen können sich mit dem Minijob ein kleines Taschengeld dazuverdienen. Wer auf den Minijob angewiesen ist, kann im Alter Probleme bekommen. Im Extremfall drohen nach 45 Jahren Arbeit nur 150 Euro Rente. Arbeitgeber können mit 450-Euro-Jobbern ihre Personalkosten senken. Für Existenzgründer und Kleinbetriebe ist das eine gute Sache, jedoch gilt das nicht für Arbeitnehmer. Wenn sie sich eine höhere Rente wünschen, müssen sie die Beiträge auf 19,6 Prozent erhöhen. Dadurch steigt die Rente auf etwa 190 Euro an.
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zur geringfügigen Beschäftigung:
Anfang 2013 hat sich in Sachen Minijob einiges getan. Es wurde eine neue Verdienstgrenze sowie die Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer (externer Link zur Minijobzentrale) eingeführt. Für beide Seiten hat sich viel geändert, daher gilt es die vorhandenen Gestaltungsspielräume schlau auszunutzen. Die neuen Änderungen sind positiv zu bewerten. Durch die Zwangseinführung der Rentenversicherungspflicht erhalten die Minijobber eine finanzielle Sicherheit, die zuvor nur selten genutzt wurde.